Köln. Das Verwaltungsgericht Köln hat kürzlich entschieden, dass eine noch nicht zugelassene Sattelzugmaschine, die ohne Anhänger auf deutschen Autobahnen unterwegs ist, nicht der Mautpflicht nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz unterliegt (Aktenzeichen: 14 K 3417/11). Denn laut diesem Gesetz ist es erforderlich, dass das Fahrzeug ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt ist. Diesbezüglich gab es seine jahrelange Rechtsprechung damit auf.
Das beklagte Bundesamt für Güterverkehr (BAG) legte nun gegen dieses Urteil Berufung beim Oberlandesgericht Münster ein. Es teilte mit, die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln sei dadurch nicht rechtskräftig und die bisherige Rechtslage gelte weiterhin. Auch an der Kontrollpraxis ändere sich vorerst nichts.
Geklagt hatte ein österreichisches Unternehmen, das regelmäßig fabrikneue, noch nicht zugelassene Sattelzugmaschinen über deutsche Autobahnen überführt. Es zahlte dafür keine Maut. Das BAG durfte das Unternehmen auch nicht infolge einer Kontrolle nachträglich zur Zahlung von Lkw-Maut heranziehen. (ag)