Berlin. Geht es nach den Plänen von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU), soll Medienberichten zufolge das Handyverbot am Steuer künftig auch auf andere elektronische Geräte ausgeweitet werden. Im Blick hat er hier insbesondere die Tablets. Aktuell gilt hier Paragraf 23 der Straßenverkehrsordnung, nach dem Autofahrer „ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen (dürfen), wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss“. Verstöße dagegen können mit 60 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg geahndet werden. Diese Vorschrift soll künftig allgemeiner formuliert werden. Eine Neuregelung, an der derzeit im Bundesverkehrsministerium gearbeitet werde, soll damit auch „neue Entwicklungen bei der Kommunikationstechnik und im Nutzerverhalten“ erfassen. Dies hatten bereits die Verkehrsminister der Länder in einem gemeinsamen Beschluss vom April diesen Jahres gefordert.
Der ADAC begrüßte die Pläne des Bundesverkehrsministers. Der Automobilverband mahnte gleichzeitig aber auch verstärkte Kontrollen an, da sonst eine Ausweitung des Verbots nicht zu mehr Sicherheit im Straßenverkehr führe. Eine ADAC-Studie aus dem Jahr 2015 kommt zu dem Ergebnis, dass Ablenkung als Unfallursache eine ähnlich große Rolle wie Alkohol am Steuer spiele. Der Studie zufolge legen Fahrer, die bei einer Geschwindigkeit von 100 Stundenkilometern nur eine Sekunde lang abgelenkt sind, rund 27 Meter zurück, bei Tempo 50 lege man bei fünf Sekunden Ablenkung durch ein Smartphone 70 Meter zurück, dies jeweils „im Blindflug“. (tb)
Ausweitung des Handyverbots am Steuer geplant
Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt plant, das gesetzliche Handyverbot am Steuer allgemeiner zu formulieren und so unter anderem auf Tablets auszuweiten.