Würzburg. Die Verteidiger des Autobahnschützen halten die Ergebnisse einer monatelangen Kennzeichenerfassung als Beweis für nicht verwertbar. „Für diese bundesländerübergreifende Ermittlungsmethode gibt es keine gesetzliche Grundlage“, sagte Rechtsanwalt Franz-Josef Krichel am Donnerstag vor dem Landgericht Würzburg. Damit gebe es ein Beweisverwertungsverbot.
Oberstaatsanwalt Boris Raufeisen widersprach und verwies auf richterliche Beschlüsse. Trotz des Widerspruchs der Verteidiger ließ das Gericht den leitenden Ermittler des Bundeskriminalamtes (BKA) zu den Erkenntnissen aussagen. Die Frage der Verwertbarkeit will die Strafkammer später entscheiden.
Die automatische Erfassung von Millionen Kennzeichen an Autobahnabschnitten, die von der jahrelangen Serie von Schüssen betroffen waren, hatte die Ermittler auf die Spur des 58 Jahre alten Angeklagten gebracht. Datenschützer kritisierten das Vorgehen.
Der Fernfahrer aus der Eifel hatte beim Prozessauftakt am Montag zugegeben, jahrelang vom Steuer aus auf die Ladung anderer Lastwagen geschossen zu haben. Den Vorwurf des versuchten Mordes wies er zurück und beteuerte, er habe niemanden verletzen wollen.
Der 46 Jahre alte BKA-Hauptkommissar berichtete, wie eine Auswertung der erfassten Kennzeichen nach mehreren Schüssen auf der Autobahn 61 im April 2013 schließlich zum mutmaßlichen Täter führte. Dabei hätten die Ermittler auch Handydaten des Fernfahrers ausgewertet, die seine Anwesenheit in der Nähe von Tatorten nachwiesen. Anhand von Unterlagen aus seiner Spedition vollzogen sie später seine Fahrtrouten nach und glichen sie mit den bekannten Schüssen ab. In drei Lastwagen und zwei Autos fanden sie außerdem Schmauchspuren. Der Mann selbst hatte sie nach seiner Festnahme zum Versteck seiner Pistolen geführt.
Er hatte in seinem Geständnis angegeben, nicht mehr zu wissen, wo, wann und wie oft er geschossen habe. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm 171 Fälle vor, fünf davon als versuchter Mord.
Der BKA-Mann berichtete auch, dass der Angeklagte nicht der einzige war, der auf Autobahnen zur Waffe griff. Es habe einzelne Fälle geben, für die der 58-Jährige als Täter auszuschließen sei, sagte der Ermittler. „Da kann man spekulieren, dass das möglicherweise ein Trittbrettfahrer war oder ein Nachahmungstäter.“
Der Prozess wird am Montag fortgesetzt, dann geht es um den schwerwiegendsten Fall, bei dem im November 2009 eine Geschäftsfrau in den Hals getroffen wurde. Es sind sieben weitere Verhandlungstage bis Mitte September geplant. (dpa)