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Antragsverfahren für CEMT-Genehmigungen für 2020 beginnt

22.08.2019 13:51 Uhr
Antragsverfahren für CEMT-Genehmigungen für 2020 beginnt
Transportunternehmen können bei den BAG-Außenstellen jetzt die CEMT-Genehmigungen für 2020 beantragen
© Foto: Bernd Thissen/dpa/picture-alliance

Bis 1. Oktober können Unternehmen wieder beim Bundesamt für Güterverkehr die Berechtigungen für Beförderungen im grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr zwischen den CEMT-Mitgliedstaaten beantragen.

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Köln. Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) gibt an seinen Außenstellen jetzt die Antragsunterlagen für CEMT-Jahresgenehmigungen aus, die dann in 2020 gelten. Antragsschluss sei der 1. Oktober 2019, hieß es am Donnerstag in einer Pressemitteilung. Er gilt sowohl für Wiedererteilungen als auch für Neuerteilungen. Die CEMT-Genehmigung erteilt die Behörde nach eigenen Angaben generell wieder, wenn der Antragsteller sie im Vorjahr hinreichend genutzt hat. Für eine Neuerteilung müssen Inhaber einer Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr oder einer Gemeinschaftslizenz die Nutzung der CEMT-Jahresgenehmigungen glaubhaft machen und dürfen zunächst maximal zehn beantragen.

CEMT-Genehmigungen berechtigen zur Durchführung von Beförderungen im grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr zwischen den CEMT-Mitgliedstaaten. Dies sind die Staaten der Europäischen Union sowie Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. Hinzu kommen viele ost- und südosteuropäischer Staaten. In Österreich, Italien, Griechenland und der Russischen Föderation gilt allerdings nur eine begrenzte Anzahl der CEMT-Genehmigungen.

CEMT-Genehmigung gelten nur für bestimmte Fahrzeuge

CEMT-Genehmigungen, mit Ausnahme derjenigen, die in Österreich und der Russischen Föderation gelten, können laut dem BAG nur auf Fahrzeugen eingesetzt werden, die mindestens dem Standard „EURO IV sicher“ entsprechen. In Österreich und der Russischen Föderation ist der Standard „EURO V sicher“ vorgeschrieben.

CEMT-Jahresgenehmigungen werden grundsätzlich für Beförderungen zwischen zwei CEMT-Mitgliedstaaten erteilt, soweit die Gemeinschaftslizenz nicht auf dem gesamten Beförderungsweg eingesetzt werden muss. (ag)

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Internetseite des BAG unter der Rubrik Fragen & Antworten – Güterkraftverkehr.

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