Köln/Frankfurt. Wegen Verzögerungen auf europäischer Ebene müssen sich deutsche Güterkraftverkehrsunternehmen gedulden, die 2015 auf staatliche Zuschüsse für Weiterbildungsmaßnahmen hoffen. Die Frist für die Beantragung der entsprechenden Fördermittel beim Bundesamt für Güterverkehr verschiebt sich um rund sieben Wochen auf den Zeitraum vom 17. November bis zum 17. Dezember 2014. Das bestätigte die Bundeszentrale der Straßenverkehrsgenossenschaften (SVG) in Frankfurt am Main am Mittwoch der VerkehrsRundschau.
Ursprünglich sollte die einmonatige Antragsfrist für das Weiterbildungs-Programm zeitgleich mit der des De-Minimis-Programms am 1. Oktober 2014 starten. Die zuständige Behörde in Köln ist allerdings wohl derzeit noch damit beschäftigt, die neue Gruppenfreistellungsverordnung der EU-Kommission, die die unterschiedlichen Beihilfen in den Mitgliedstaaten im Hinblick auf das Wettbewerbsrecht in Europa regelt und erst am 1. Juli 2014 in Kraft getreten ist, in deutsches Recht umzusetzen.
Die Förderrichtlinie Aus- und Weiterbildung für 2015 wird nach Angaben des BAG deshalb zurzeit überarbeitet. Wie im vergangenen Jahr ist es auch diesmal möglich, dass sich dabei Anforderungen an Antragsteller und die maximale Höhe der staatlichen Zuschüsse im Vergleich zur vorherigen Förderperiode ändern. Auch rechnen Fördermittelberater damit, dass es nicht mehr für alle Weiterbildungsmaßnahmen finanzielle Beihilfen vom Staat gibt.
Wann die Förderrichtlinie Aus- und Weiterbildung 2015 veröffentlicht wird, ist laut dem Bundesamt im Moment nicht absehbar. Der Termin für den Antragsstart könnte sich laut SVG im Zuge der Abstimmung zwischen dem Bundesverkehrsministerium und den Verbänden des Transport- und Speditionsgewerbes zwar noch einmal verschieben. Dies gilt aber als unwahrscheinlich. (ag)