Köln. Wie kürzlich angekündigt hat das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) jetzt Formulare für Änderungsmitteilungen im Rahmen der Förderprogramme Aus- und Weiterbildung sowie De-Minimis veröffentlicht. Die standardisierten Vordrucke stehen seit Anfang dieser Woche auf der Internetseite der Behörde zum Herunterladen bereit. Unternehmen des Güterkraftverkehrs sollen sie nutzen, um relevante Abweichungen von Inhalten des Zuwendungsbescheides rechtzeitig mitzuteilen. Wer seiner Meldepflicht nicht nachkommt, riskiert, dass das BAG den Geldhahn zudreht.
Im Rahmen des Aus- und Weiterbildungs- sowie des De-Minimis-Programms müssen Güterverkehrsbetriebe, die entsprechende staatliche Zuschüsse bekommen, die Behörde unverzüglich über den Verzicht auf Förderung, formale Änderungen der Unternehmensdaten und einen Wechsel der Rechtsperson des Zuwendungsempfängers informieren. Ein Wechsel von Weiterbildungsträgern oder Durchführungsorten ist vor Beginn einer Fördermaßnahme mitzuteilen.
Bei zuwendungsrelevanten Abweichungen schickt das BAG eigenen Angaben zufolge einen Änderungsbescheid an das betroffene Unternehmen. Die Maßnahmen können demnach trotzdem vor Erlass des Änderungsbescheides begonnen werden, jedoch nicht vor dem 1. Januar des jeweiligen Förderjahres. Nicht vorgesehen ist ein Änderungsbescheid bei bloßen Namensänderungen oder einer Änderung der Rechtsform eines Rechtsträgers unter Wahrung seiner Identität. (ag)