Köln. Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat darauf hingewiesen, dass Unternehmen, die Geld aus den Förderprogrammen Aus- und Weiterbildung sowie De-Minimis erhalten, relevante Abweichungen von Inhalten des Zuwendungsbescheides rechtzeitig mitteilen müssen. Das Versäumnis der Meldepflicht könne gemäß der Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung im Einzelfall zum Verlust der Zuwendung führen.
Für die Aus- und Weiterbildung sind der Behörde vor allem der Verzicht auf Förderung, formale Änderungen zum Beispiel bei Firmenanschrift, Firmenname oder Rechtsform, der Wechsel von Weiterbildungsträgern oder Durchführungsorten sowie die Reduktion der bewilligten Kosten mitzuteilen. Zur Vereinfachung stellt das BAG in Kürze auf seiner Internetseite ein Formular mit der Bezeichnung „Änderungsmitteilung“ zur Verfügung.
Das Bundesamt erlässt bei zuwendungsrelevanten Änderungen im Rahmen der bewilligten Fördersumme einen Änderungsbescheid, sofern die Fördervoraussetzungen vorliegen. Die Maßnahmen können gleichwohl vor Erlass des Änderungsbescheides begonnen werden, jedoch nicht vor dem 1. Januar des jeweiligen Förderjahres. (ag)