Hattersheim. Der Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) warnt vor einer neuen Masche, mit der Betrüger nach Inkrafttreten der EU-Datenschutz-Grundverordnung versuchen, an Geld zu kommen. Wie AMÖ-Justiziarin Sue-Ann Becker am Donnerstag mitteilte, erhielten viele Mitgliedsbetriebe diese Woche ein Fax einer angeblichen Datenschutzauskunft-Zentrale (DAZ). In dem Schreiben fordern sie demnach zur Umsetzung des Datenschutzes nach den seit 25. Mai 2018 geltenden gesetzlichen Regelungen und – versteckt im Kleingedruckten – zur Zahlung auf.
Wörtlich heißt es laut der Rechtsanwältin: „…um Ihrer gesetzlichen Pflicht zur Umsetzung des Datenschutzes nachzukommen und die Anforderungen der seit 25. Mai 2018 geltenden europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) zu erfüllen, bitten wir Sie, das angeheftete Formular auszufüllen und bei Annahme unterschrieben bis zum 9. Oktober 2018 gebührenfrei an die EU-weite zentrale Fax-Stelle 00800/7700777 zu senden.“ Alternativ könne das Formular per Post an eine Adresse in Oranienburg geschickt werden.
Wer dieses Schreiben erhalten hat, sollte der Aufforderung auf keinen Fall nachkommen, rät der Verband. Denn damit seien Zahlungen verbunden. Im Kleingedruckten heißt es nämlich weiter: „Die in diesem Auftrag genannte Person/Unternehmen erwirbt das Leistungspaket Basisdatenschutz. Dieses beinhaltet Informationsmaterial, ausfüllfertige Muster, Formulare und Anleitungen zur Umsetzung der Vorgaben der DSGVO. Basisdatenschutz-Beitrag jährlich netto, zzgl. USt: 498 Euro. Die Berechnung erfolgt jährlich. […] Durch die Unterzeichnung wird die Leistung für drei Jahre verbindlich bestellt.”
AMÖ empfiehlt Widerruf und Anfechtung
Unternehmern, die das Fax bereits ungelesen unterschrieben und zurückgeschickt haben, rät die AMÖ, ihre Erklärung umgehend zu widerrufen und hilfsweise wegen arglistiger Täuschung anzufechten. Rechnungen der Datenschutzauskunft-Zentrale sollten nicht bezahlt werden, sondern die Forderungen nach Widerruf und Anfechtung bestritten werden. Bereits geleistete Zahlungen sollten die Betroffenen zurückfordern. Eine Strafanzeige wegen des Verdachts des versuchten Betrugs ist nach Einschätzung von AMÖ-Justiziarin Becker parallel möglich.