Berlin. Das Bundesverkehrsministerium hat im Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 23 vom 13. Oktober die 24. Verordnung zur Änderung der Anlagen A und B zum ADR-Übereinkommen veröffentlicht (24. ADRÄndV). Die Änderungen werden mit einer amtlichen deutschen Übersetzung als Anlage zu dieser Verordnung ausgegeben. Die Verordnung tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.
Die Änderung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn, Binnenschiff (GGVSEB) folgt mit der 7. Änderungsverordnung. Neben dem ADR 2015 (Straße) werden damit auch die Änderungen im RID (Eisenbahn) und im ADN (Binnenschifffahrt) national umgesetzt. Die Anpassung der Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (RSEB) wird, wie auch in den Jahren zuvor, im ersten Halbjahr 2015 entsprechend folgen. (gh/diwi)