Berlin. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch ein Steuerpaket zur Förderung der Elektromobilität beschlossen. Konkret geht es um Sonderabschreibungen für Elektro-Lieferfahrzeuge sowie um eine Verlängerung eines Steuerprivilegs für Elektroautos als Dienstwagen.
Finanzminister Olaf Scholz (SPD) hatte bereits angekündigt, er wolle Elektroautos länger staatlich fördern als bislang geplant. Zwar sind die Neuzulassungen von E-Autos zuletzt gestiegen, sie bewegen sich aber immer noch auf einem niedrigen Niveau. Eine stärkere Förderung der E-Mobilität ist auch Teil der Anstrengungen der Bundesregierung für mehr Klimaschutz. Das Ministerium rechnet dem Vernehmen nach über die nächsten zehn Jahre wegen der steuerlichen Förderungen der E-Mobilität mit Steuermindereinnahmen für Bund, Länder und Gemeinden in Milliardenhöhe.
Das Finanzministerium plant neben der Verlängerung der steuerlichen Förderung von E-Autos als Dienstwagen weitere Maßnahmen - um den Absatz anzukurbeln. Für die Anschaffung neuer, rein elektrisch betriebener Lieferfahrzeuge soll es von 2020 bis 2030 eine Sonderabschreibung geben. Diese soll einmalig 50 Prozent der Anschaffungskosten betragen und damit die reguläre Abschreibungsmöglichkeit ergänzen. Die Sonderabschreibung soll nur für gewerblich genutzte Elektrolieferfahrzeuge gelten und beschränkt sich auf kleine und mittelgroße Nutz- oder Lieferfahrzeuge. (dpa)