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Gesetzentwurf zum automatisierten Fahren

23.12.2016 09:17 Uhr
Gesetzentwurf zum automatisierten Fahren
Ein Gesetzentwurf zum automatisierten Fahren befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung
© Foto: Daimler AG

Die Bundesregierung will Regeln für das automatisierte Fahren aufstellen. Ein Gesetzentwurf befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung.

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Berlin (dpa) - Die Bundesregierung will das automatisierte Fahren in Deutschland mit einer Änderung des Straßenverkehrsgesetzes vorantreiben. Ein Gesetzentwurf befinde sich derzeit in der Ressortabstimmung, teilte das federführende Bundesverkehrsministerium nach Angaben der „Süddeutschen Zeitung“ mit. Das Gesetz soll erstmals den Einsatz solcher Computer-Autos regeln und so die Bedingungen für den Alltagseinsatz auf deutschen Straßen schaffen.

Die Pläne sehen laut „Süddeutsche“ vor, dass „das technische System in bestimmten Situationen die Fahrzeugsteuerung übernehmen kann“. Allerdings soll der Mensch demnach auch beim Einsatz des Computers grundsätzlich die letzte Verantwortung behalten. Automatische Systeme müssten „jederzeit durch den Fahrzeugführer übersteuerbar oder deaktivierbar“ sein.

Details sind noch zu klären

Die Technik solle ihre eigenen Grenzen erkennen und dazu in der Lage sein, „optisch, akustisch oder haptisch“ anzuzeigen, dass der Fahrer eingreifen muss. Das könnte etwa bei technischen Problemen oder bei schlechtem Wetter gelten. Nach Angaben aus Regierungskreisen hätten sich die zuständigen Ministerien für Verkehr und Justiz weitgehend über strittige Fragen auf Deutschlands Straßen geeinigt. Einige Details seien noch zu klären, heißt es weiter.

Anfang des kommenden Jahres sollen Verbände gehört und der Entwurf ins Kabinett eingebracht werden. Im Bundestag könnten neue Diskussionen aufkommen. „Autofahrerinnen und Autofahrer können nicht für Fehler der Technik haften, wenn diese das Auto steuert“, sagte SPD-Fraktionsvize Sören Bartol der „Süddeutschen Zeitung“. „Wir brauchen eine ernsthafte Debatte, was die Technik bereits kann und wann noch die Fahrerinnen und Fahrer die Verantwortung tragen.“ (dpa)

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