Brüssel. Die EU-Abgeordneten des Verkehrsausschusses fechten die Entscheidung von EU-Verkehrskommissar Siim Kallas an, den grenzüberschreitenden Verkehr von Eurocombis zwischen zwei Staaten zu erlauben. Er werde den Präsidenten des EU-Parlaments, Martin Schulz (SPD), über die Sache informieren und bitten, den Rechtsausschuss mit der Prüfung der Angelegenheit zu beauftragen, sagte der Vorsitzende des Verkehrsausschusses, der Brite Brian Simpson, gestern nach einer Sitzung der Obleute aus seinem Ausschuss.
Bei dem Protest gehe es nicht um die Frage, ob man Eurocombis grundsätzlich gut oder schlecht fände, stellte Simpson klar. Nicht einverstanden sei man weiterhin mit dem Vorgehen des Kommissars: Dieser dürfe ein bestehendes EU-Gesetz nicht plötzlich anders interpretieren, als er es bisher getan habe. Dazu habe er nicht die Befugnis. Wenn er das Gesetz neu auslegen wolle, müsse er das EU-Parlament und den EU-Rat dabei berücksichtigen. „Kallas sagt zwar, er habe das Recht, das Gesetz neu auszulegen, wir streiten das aber ab“, sagte Simpson.
Er verwies dabei auch auf die schriftliche Antwort von Kallas an den Abgeordneten Michael Cramer (Grüne) von 2010. Cramer hatte gefragt, ob auf Grundlage der bestehenden EU-Richtlinie 96/53/EC Artikel 4 Eurocombis über Staatsgrenzen fahren dürften oder nicht. Kallas hatte damals in einer ausführlichen Antwort diese Möglichkeit ausgeschlossen. Die Obleute des Verkehrsausschusses sind einstimmig der Meinung, dass eine Neuauslegung des Gesetzes nur durch ein normales Gesetzgebungsverfahren möglich ist.
Simpson hofft, dass Schulz und der Rechtsausschuss schnell handeln und noch vor der Sommerpause eine Entscheidung treffen. Die nächste planmäßige Sitzung des Rechtsausschusses, auf der die Angelegenheit behandelt werden könnte, findet am 9. und 10. Juli statt. Eine eventuelle Klage gegen die EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof sieht Simpson als allerletzte Möglichkeit.
Kallas hatte in einem Brief an Simpson vergangene Woche erklärt, grenzüberschreitende Fahrten von Eurocombis künftig erlauben zu wollen, wenn in den beiden angrenzenden Ländern Lang-LKW jeweils erlaubt sind. (kw)