Brüssel. Selbständige Lkw-Fahrer aus dem EU-Ausland müssen sich bei einer Arbeit in Belgien nicht mehr über das Portal Limosa vor Arbeitsbeginn bei der belgischen Sozialversicherungsbehörde anmelden. Nach Kritik der EU-Kommission an einer generellen Meldepflicht für ausländische Selbständige wurde die Meldepflicht auf drei Berufsgruppen beschränkt. Der Logistiksektor gehört nicht dazu. Die belgische Fahrergewerkschaft FGTB-UBT kritisiert diese jetzt vom belgischen Ministerrat getroffene Entscheidung.
„Das ist ein Freibrief für noch mehr Sozialdumping auf unseren Straßen, eine Ohrfeige für alle belgischen Lkw-Fahrer und die Unternehmen, die sich an die Spielregeln halten“, beklagt FGTB-UBT-Präsident Frank Moreels. Die Nicht-Berücksichtigung des Transportsektors sei ein Zeichen dafür, dass die Regierung den Kampf gegen Sozialdumping nicht ernst nehme.
Meldepflicht nur noch für ausgewählte Branchen
Über Limosa meldepflichtig in Belgien sind künftig nur noch EU-Selbständige aus den Bereichen Bau, Reinigung und Fleischverarbeitung. In diesen drei Berufsgruppen sei das Risiko des Sozialdumpings besonders hoch, begründete der der belgische liberal-konservative Minister für Selbständige, Denis Ducarme, die Entscheidung.
Seit 2007 müssen alle EU-Ausländer, die als Festangestellte oder als Selbständige in Belgien für einen belgischen Unternehmer arbeiteten, sich zuvor über das Meldesystem Limosa bei der belgischen Sozialversicherungsbehörde melden. Dadurch soll Sozialdumping durch die EU-Ausländer vermieden werden. Die EU-Kommission sieht durch dieses System den freien Dienstleistungsverkehr für Selbständige gefährdet.
Die Beschränkung auf drei Berufsgruppen, die ein besonders hohes Risiko beim Sozialdumping darstellen, war als Kompromiss zwischen der EU-Kommission und der belgischen Regierung ausgehandelt worden. Die belgische Regierung konnte die drei riskanten Berufsgruppen selbst bestimmen. (kw)