München. Der Verlag Heinrich Vogel hat die von ihm veröffentlichte „Fahreranweisung Gabelstapler“ aktualisiert und übersichtlicher gestaltet. Die achtseitige Unterlage eignet sich für die jährliche sicherheitstechnische Unterweisung der Staplerfahrer. Neben der inhaltlichen Aktualisierung wurden die Vorschriftenbezüge an die neue Systematik des Regelwerks der gesetzlichen Unfallversicherung angepasst.
Unternehmer müssen ihre Staplerfahrer mindestens einmal jährlich sicherheitstechnisch unterweisen und dies nachweisen. Die Fahreranweisung Gabelstapler deckt die jährliche Unterweisung nach BGV D27 inhaltlich komplett ab. Die kompakte Form soll dabei helfen, die wichtigsten Inhalte beim Schulungsteilnehmer zu sichern. Über eine aufgeklebten Karte erhält der Unternehmer einen Nachweis, dass er die Schulung durchgeführt hat. Zu den Inhalten der Anweisung zählen: rechtliche Grundlagen, die tägliche Fahrzeugprüfung, allgemeines zur Fahrsicherheit, die Lastaufnahme, das Bewegen von Lasten sowie die Mitnahme von Personen. Zudem wurden die Erläuterungen zu den Sicherheitszeichen für Gabelstapler gemäß der Regelung der ASR A1.3 aktualisiert.
Neue Prüfungsbögen für die Führerscheinprüfung
Ebenfalls überarbeitet hat der Verlag Heinrich Vogel die von ihm publizierten Prüfbögen A und B für die theoretische Prüfung zum Gabelstaplerführerschein. Die neuen Gabelstapler Prüfbögen enthalten je 50 Fragen, die in einer 45-minütigen schriftlichen Theorieprüfung per Multiple Choice beantwortet werden müssen. Die Überprüfung der richtigen Antworten findet mithilfe einer Kontrollschablone ab. Mit den Versionen A und B des Prüfbogens kann die Gefahr des Abschreibens verringert werden. (sv)