Potsdam. Verstöße gegen das Bilden einer Rettungsgasse sind keine Kavaliersdelikte: In Brandenburg wurden von Anfang 2019 bis Ende Mai diesen Jahres insgesamt 183 Anzeigen aufgenommen. 64 endeten nach Zahlung eines Bußgeldes, sagte Mario Heinemann, Sprecher des Landes-Polizeipräsidiums, auf Anfrage. 55 wurden nach den Angaben noch nicht abgeschlossen, oder die Beteiligten haben Einspruch vor Gericht eingelegt. Die übrigen Verfahren wurden eingestellt. Von Januar bis Mai wurden bereits 35 Anzeigen bei Verstößen gegen die Einhaltung von Rettungsgassen erstattet, im gleichen Zeitraum des Vorjahres waren es 23.
Die Rettungsgasse wird immer zwischen dem linken und den übrigen Fahrstreifen gebildet. Der Standstreifen bleibt frei. Rettungsgassen seien wichtig, um schnell bei Unfällen vor Ort zu sein und auch um Menschenleben zu retten, sagte Heinemann. Wichtigste Aufgaben der Einsatzkräfte von Polizei und Rettungsdiensten seien Rettung und Bergung von Verunglückten oder die Absicherung liegengebliebener Fahrzeuge. „Dabei zählen oft Sekunden, die über Leben und Tod entscheiden können“, sagte er.
Wenn alles steht, ist es bereits zu spät
Brandenburgs Verkehrsminister Guido Beermann (CDU) informiert am Freitag im Rahmen der Verkehrssicherheitskampagne „Lieber sicher. Lieber leben.“ an der Raststätte Michendorf Nord über Sicherheit. Thema sind auch Rettungsgassen.
„Mit der Bildung einer Rettungsgasse ist es wie mit dem Schulterblick beim Abbiegen“, sagte Heinemann. Jedem Verkehrsteilnehmer sollte dies in Fleisch und Blut übergehen. Bereits wenn der Stau entstehe, müsse die Gasse gebildet werden, wenn auf Autobahnen oder mehrspurigen Straßen außerhalb von Orten nur noch im Schritttempo gefahren werden könne. „Wenn alles steht und die Rettungskräfte mit Blaulicht und Martinshorn von hinten kommen, ist es zu spät“, sagte er. (dpa)