Frankfurt. Im Zusammenhang mit Schadenersatzklagen wegen dem Lkw-Kartell weist der Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) darauf hin, dass interessierte Unternehmen ihre im Zeitraum vom 1. April 2004 bis Jahresende 2016 gekauften oder geleasten Lkw noch bis 30. April 2019 online auf www.truck-damages.com registrieren können, um ihre Schadensersatzansprüche kostenlos und risikofrei zu sichern.
Aufgrund des nach wie vor bestehenden großen Interesses von Unternehmen, sich dem BGL-Klageverfahren gegen die Lkw-Kartellanten anzuschließen, werde es im Laufe des Jahres 2019 eine dritte Klage geben, kündigte der Verband an. Auch Nachmeldungen von bereits registrierten Unternehmen für bis einschließlich 2016 gekaufte oder geleaste Lkw seien möglich.
Bereits mit der ersten und zweiten Klage wurde nach Angaben des BGL für insgesamt mehr als 7000 Unternehmen mit knapp 150.000 Lkw Schadensersatz in Milliardenhöhe eingefordert. So beläuft sich der Durchschnitt des geltend gemachten Schadens pro Lkw in der zweiten Klage auf rechnerisch mehrere Tausend Euro. Der genaue Schaden für die erste Klage wird zurzeit noch gutachterlich ermittelt. (tb)