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Kabarettist Rainald Grebe scheitert mit Klage gegen WC-Gebühr

05.12.2017 09:44 Uhr
Rainald Grebe
Markenzeichen von Rainald Grebe ist der Indianerschmuck, den er bei Auftritten am Klavier oft trägt
© Foto: Paul Zinken/dpa/picture-alliance

Der Wahl-Brandenburger wollte das Tank & Rast-Bezahlsystem in Rheinland-Pfalz per Gerichtsentscheid kippen. Daraus wurde aber nichts, weil es in dem Bundesland darüber hinaus noch 43 kostenlose Toiletten an Autobahnparkplätzen gibt - und weil er sich den falschen Adressaten ausgesucht hatte.

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Koblenz. Der Kabarettist und Liedermacher Rainald Grebe (bekannte Songs: „Brandenburg“ und „Thüringen“) hat mit einer Klage das kostenlose Pinkeln in Autobahnraststätten verlangt und eine Niederlage erlitten. „Die Klage blieb ohne Erfolg“, befand das Verwaltungsgericht Koblenz nach Mitteilung vom Montag. Grebe hatte das Land Rheinland-Pfalz verklagt, weil beim stillen Örtchen an Autobahnen oft 70 Cent fällig sind.

Laut Grebes Anwalt Oliver Ganseforth hat bundesweit noch kein anderer solcher Fall ein Gericht beschäftigt. Die WC-Gebühr an Autobahnen verstoße gegen die Gaststättenverordnung Rheinland-Pfalz, die eine kostenlose Nutzung für Gäste vorschreibe, und gegen das Prinzip der Daseinsvorsorge, die eine Grundversorgung der Bürger vorsehe.

Das Gericht verwies dagegen in seinem Urteil auf die 43 kostenlosen Toiletten auf Autobahnparkplätzen in Rheinland-Pfalz. Grebe habe sich mit dem Bundesland auch den falschen Adressaten ausgesucht. Denn es sei der Bund, der mit der zuständigen Autobahn Tank & Rast GmbH 1998 einen inzwischen wieder gekündigten Rahmenvertrag geschlossen habe – einen Rechtsanspruch auf kostenlose Toiletten an Autobahnen gibt es laut Urteil weiterhin nicht. Zudem sei auch die Daseinsvorsorge nicht immer kostenlos. Dazu gehöre die Versorgung mit Trinkwasser. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa/ag)

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