Berlin. Der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung sinkt zum 1. Januar 2018 von 18,7 auf 18,6 Prozent. Das teilte die Bundesregierung am Mittwoch mit. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer würden durch die Absenkung um insgesamt rund 600 Millionen Euro pro Jahr entlastet, so die Regierung. Die Arbeitskosten der Wirtschaft sinken ebenfalls um rund 600 Millionen Euro. In der knappschaftlichen Rentenversicherung sinkt der Beitragssatz von 24,8 auf 24,7 Prozent.
Der gesetzlichen Rentenversicherung gehe es nach wie vor gut. Sie profitiere von „der weiterhin erfreulichen Lage am Arbeitsmarkt und ist bis zum Jahr 2030 gut aufgestellt“, heißt es in der Mitteilung der Bundesregierung. Möglich werde die Absenkung des Rentenbeitrags durch die hohe Nachhaltigkeitsrücklage von geschätzt 32,9 Milliarden Euro zum Jahresende 2017. Diese Rücklage sorgt dafür, dass der Beitragssatz gesenkt werden muss. Dies ist immer dann der Fall, wenn die Nachhaltigkeitsrücklage zum Ende des Folgejahres das 1,5-fache der Monatsausgaben der Rentenkasse voraussichtlich übersteigt. Derzeit liegt sie bei 1,59 Monatsausgaben.
Renten sollen bis 2031 um 36 Prozent ansteigen
Turnusmäßig wird im November jeden Jahres der gesetzlich geforderte Rentenversicherungsbericht vorgelegt. Er gibt Auskunft darüber, wie sich die Rentenfinanzen in den kommenden 15 Kalenderjahren voraussichtlich entwickeln werden. Grundlage dafür sind Modellrechnungen. Der aktuelle Bericht zeige, dass der Rentenbeitragssatz bis 2022 unverändert bei 18,6 Prozent bleiben wird. Anschließend steige er schrittweise jedoch wieder an: über 20 Prozent im Jahr 2025 bis auf 21,6 Prozent im Jahr 2030. Im Jahr 2031 werde der Beitragssatz dann 21,8 Prozent betragen.
Nach den Vorausberechnungen des Berichts sollen zeitgleich auch die Renten bis zum Jahr 2031 um insgesamt 36 Prozent ansteigen. Das entspreche einer durchschnittlichen Steigerungsrate von 2,2 Prozent pro Jahr.