München. Wer viel hinter dem Steuer sitzt, will es dort adventlich haben. Illuminierte Schneemänner, blinkende Sterne und bunt leuchtende Nikoläuse sind im Auto jedoch verboten, erklärt der TÜV Süd. Das Das geht aus Paragraph 49a der Straßenverkehrs- und Zulassungsordnung StVZO hervor und gilt ebenfalls für blinkende und umlaufende LED-Namensschilder sowie beleuchtete Firmenzeichen.
„Alles, was innerhalb und außerhalb des Fahrzeugs leuchtet, muss vorgeschrieben oder zulässig sein“, sagt Dazu Eberhard Lang von TÜV SÜD. Andere Verkehrsteilnehmer dürften dadurch nicht beeinträchtigt werden. Außerdem könnten blinkende Lichter schnell mit Warnzeichen verwechselt werden. Wer sich dennoch weihnachtliche Stimmung im Auto wünscht, sollte deswegen lieber auf CDs zurückgreifen – und bei Bedarf lauthals mitsingen. (sno)