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Am Rande: Sikh mit Turban darf nicht auf Motorradhelm verzichten

01.12.2015 13:47 Uhr
Am Rande: Sikh mit Turban darf nicht auf Motorradhelm verzichten
Anhänger der Sikh-Religion müssen immer einen Turban tragen. Doch im Straßenverkehr gibt es Ausnahmen
© Foto: Picture Alliance/Zuma Press

Das Verwaltungsgericht Freiburg hat entschieden: Die Ablehnung eines Antrags, ohne Helm Motorrad fahren zu dürfen, verletzt nicht das Grundrecht auf Religionsfreiheit.

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Freiburg/Konstanz. Anhänger der Sikh-Religion, die einen Turban tragen, dürfen beim Motorradfahren nicht auf einen Helm verzichten. Das hat das Verwaltungsgericht Freiburg in einem Urteil vom 29. Oktober entschieden, das am Dienstag veröffentlicht wurde. Geklagt hatte ein Mann aus Konstanz, der 2005 der Religion der Sikhs beigetreten war. Weil ihm diese vorschreibe, immer einen Turban zu tragen, hatte er 2013 beantragt, keinen Helm nutzen zu müssen. Die Stadt Konstanz lehnte das jedoch ab.

Das Verwaltungsgericht gab der Stadt nun recht: Die Ablehnung des Antrags verletze nicht das Grundrecht auf Religionsfreiheit, urteilten die Richter. Zwar leisteten Sikhs bei ihrer Taufe den Eid, sich nach dem Vorbild ihres historischen Gurus bis zum Lebensende die Haare nicht zu schneiden, sie zu bedecken und mit einem Turban zu schmücken. Das Tragen eines Helmes zwinge den Kläger aber weder zum Schneiden der Haare noch zu ihrer Entblößung in der Öffentlichkeit.

Zudem sei es fraglich, „ob noch Respekt für Schöpfer und Schöpfung mitschwinge, wo der schmückende Turban den schützenden Motorradhelm verdränge”, hieß es bei Gericht. Gegen das Urteil kann innerhalb eines Monats noch Berufung eingelegt werden. (Aktenzeichen 6 K 2929/14). Sikhs sind Anhänger einer im 15. Jahrhundert in Nordindien entstandenen religiösen Reformbewegung. (dpa)

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