Paris. In Paris haben sich Arbeitgeber und Gewerkschaften auf die Sicherung der bestehenden Prämien für Fahrer und des „sozialen Sockels“ der Logistikbranche insgesamt geeinigt. Das Ergebnis wurde nach elf Stunden Verhandlungen auf Branchen- und nicht etwa auf betrieblicher Ebene erzielt. Damit sei ein Kernstück des erst vor Kurzem vom Parlament verabschiedeten neuen Arbeitsrechts unterlaufen worden, das Vereinbarungen auf betrieblicher Ebene statt der traditionell per Branche getroffenen verbindlich vorschreibt, frohlocken die Kritiker von Staatspräsident Macron und seiner Regierung.
Vorangegangen war eine vergleichsweise kurze Protestaktion der Lkw-Fahrer auf den Autobahnen mit Schneckentempo, Erdöllagerblockaden und ähnlichen Störmanövern. Von Seiten des Transport- und des Arbeitsministeriums hieß es, die getroffene Übereinkunft sei mit dem neuen Arbeitsrecht „voll kompatibel“. Der Staat verpflichtet sich seinerseits, die bestehenden Maßgaben bezüglich der Kosten für Reisekosten zu garantieren.
Alle Beteiligten zufrieden mit Einigung
In einer Pressemitteilung heißt es zu der Übereinkunft, die „paritätisch besetzte gemischte Versammlung hat sich darauf verständigt, in einer neuen Branchenvereinbarung sämtliche Regeln zu übernehmen, an denen den Gewerkschaften ebenso wie den Arbeitgebern stark gelegen ist.“ Dazu gehören insbesondere die Mindestlohngarantie, mehr Prämien für längere Betriebszugehörigkeit, Vergütungen für Sonntags- und Feiertagsarbeit sowie für Nachtarbeit. Zu der Einigung zwischen den Sozialpartnern gehört zudem die Schaffung eines speziellen Branchenbeobachters, der die Einhaltung der jeweiligen Vereinbarungen verfolgen soll.
Erste Reaktionen auf die für viele Beobachter überraschend und konfliktlos getroffene Vereinbarung zeigen, dass beide Seiten mit diesem Ausgang zufrieden bis erleichtert sind. Dass die zitierte Pressemitteilung sowohl von Transportministerin Elisabeth Borne als auch von Muriel Penicaud unterzeichnet wurde, die dem Arbeitsressort vorsteht und als Autorin der neuen Arbeitsrechtsbestimmungen gilt, wurde in Paris mit besonderem Interesse vermerkt. (jb)