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Zoll: Schwerpunktprüfungen führen zu 63 Strafverfahren

26.09.2019 09:19 Uhr
Finanzkontrolle Schwarzarbeit Zoll Mindestlohn
Insgesamt waren über 3000 Zöllner bundesweit im Einsatz (Symbolfoto)
© Foto: Hauptzollamt Potsdam

Im Zuge einer bundesweiten Schwerpunktprüfung befragte der Zoll über 10.000 Fahrer nach ihren Arbeitsverhältnissen.

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Bonn. Am 18. September 2019 überprüfte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls in einer bundesweiten Schwerpunktprüfung die Branche Speditions-, Transport - und damit verbundenes Logistikgewerbe. Dabei waren insgesamt 3030 Zöllner bundesweit im Einsatz und befragten dabei 10.270 sowohl in-, als auch ausländische Fahrer nach ihren Arbeitsverhältnissen. Ziel der Schwerpunktprüfung war es, unangemessene Arbeitsbedingungen aufzudecken.

Insbesondere wurde die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG), die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern überprüft. Der Zoll wurde durch 302 Beschäftigte der Landesfinanzbehörden, der Ordnungsämter und der Polizei unterstützt. Neben den Befragungen der Arbeitnehmer zu ihren Arbeitsverhältnissen wurden in 936 Fällen Geschäftsunterlagen der Unternehmen überprüft.

Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen und illegale Beschäftigung

Die Feststellungen führten zu 63 Strafverfahren, die überwiegend wegen des Verdachts des Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen und illegaler Beschäftigung von Ausländern eingeleitet wurden. Ferner wurden 57 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, die hauptsächlich Verstöße gegen sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten und das Nichtmitführen von Ausweispapieren betrafen.

In 1345 Fällen sind weitere Sachverhaltsaufklärungen durch die FKS erforderlich. Dies betrifft insbesondere Hinweise auf Mindestlohnunterschreitungen und die Verletzung sozialversicherungsrechtlicher Meldepflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen und die illegale Ausländerbeschäftigung. Die im Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe beschäftigten Arbeitnehmer fallen unter die Mindestlohnregelungen nach dem MiLoG. (tb)

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