Heilbronn. Mit 50 Einsatzkräften der Finanzkontrolle Schwarzarbeit war das Hauptzollamt Heilbronn am 18. September bei einer bundesweiten Schwerpunktprüfung im Einsatz. Gegenstand der Kontrollen waren die Arbeitsverhältnisse im Speditions-, Transport- sowie im damit verbundenen Logistikgewerbe. Einsatzkräfte überprüften an insgesamt acht Kontrollorten nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz die Arbeitsbedingungen der in dieser Branche tätigen Arbeitnehmer.
Nach Angaben des Hauptzollamts Heilbronn wurden vor Ort Arbeitsverhältnisse von Arbeitnehmern aus 36 deutschen und vier ausländischen Betrieben überprüft (29 davon aus dem eigenen Bezirk). Insgesamt habe man bei der Maßnahme 121 Personenbefragungen durchgeführt. Besonderen Wert legte der Zoll neben der Einhaltung der Mindestlohnvorschriften darauf, dass sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten eingehalten und Sozialversicherungsbeiträge ordnungsgemäß abgeführt wurden. Gleichzeitig habe auch auf mögliche Scheinselbstständigkeiten und illegale Ausländerbeschäftigung geprüft, erklärte die Einsatzleiterin. Am Ende des Kontrolltags, der durch gezielten und starken Personaleinsatz vor allem präventiv wirken sollte, gab es noch keine Beanstandungen.
Anhaltspunkte für mögliche Verstöße festgestellt
„Erst nach detaillierteren Systemabfragen haben wir Anhaltspunkte auf mögliche Verstöße festgestellt. Daher prüfen wir in gegenwärtig drei Fällen, ob sich bestehende Anhaltspunkte auf Scheinselbstständigkeit ausräumen lassen. In sieben Fällen stehen ferner mögliche Meldeverstöße im Raum. Hier haben sich Diskrepanzen zwischen den von den befragten Arbeitnehmern angegebenen Zeitpunkten ihres Arbeitsbeginns und den in den Systemen hinterlegten Daten ergeben“, sagte die Heilbronner Einsatzleiterin. „Dass bei solchen Maßnahmen alles in Ordnung ist, kommt ganz selten vor. Ziel solcher Schwerpunktprüfungen ist unter anderem auch, Präsenz in besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen zu zeigen“, fügte die Zöllnerin hinzu.
Bei den ausländischen Speditionen werde noch geprüft, „ob die Mindestlohnvorschriften, die auch für ausländische Firmen gelten, beachtet wurden“, ergänzte der Koordinator der Maßnahme vom Standort Tauberbischofsheim. (tb)