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Zahl der Nachtflüge in Frankfurt weiterhin rückläufig

02.11.2018 12:55 Uhr
Zahl der Nachtflüge in Frankfurt weiterhin rückläufig
Am Frankfurter Flughafen gilt das Nachtflugverbot von 23 bis 5 Uhr. Landungen bis Mitternacht aufgrund von erklärbaren Verspätungen sind dennoch erlaubt
© Foto: Daniel Reinhardt/dpa/picture-alliance

Die Zahl der nächtlichen Starts und Landungen am Frankfurter Flughafen zwischen 23 Uhr und Mitternacht ist laut dem hessischen Wirtschaftsministerium weiter gesunken.

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Wiesbaden/Frankfurt. Die Zahl der nächtlichen Starts und Landungen am Frankfurter Flughafen ist weiter gesunken. Im Oktober seien 69 Landungen und 10 Starts zwischen 23 Uhr und Mitternacht registriert worden, teilte das Wirtschaftsministerium in Wiesbaden am Donnerstag mit. Dies sei der fünfte Monat mit sinkenden Zahlen. Im September hatte die Zahl mit 89 Landungen und 52 Starts noch deutlich höher gelegen. Zudem blieben die Werte unter dem Vorjahresniveau (85/16). „Es geht in die richtige Richtung, aber wir sind noch nicht zufrieden“, teilte Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir (Grüne) mit.

Am Frankfurter Flughafen gilt zwischen 23 Uhr und 5 Uhr morgens ein Verbot für geplante Flüge. Verspätete Maschinen dürfen noch bis Mitternacht landen. Zudem sind bei Verspätungen auch Starts noch bis Mitternacht erlaubt. Anders als bei Landungen wird hierfür aber eine Einzelgenehmigung benötigt. Spitzenreiter bei den verspäteten Landungen war auch im Oktober Ryanair (14), gefolgt von Condor (10), Lufthansa (8) und Tuifly (7).

Bußgelder gegen Airlines geplant

„Nicht jede Verspätungslandung nach 23 Uhr ist ein Verstoß gegen das Nachtflugverbot“, sagte Al-Wazir. „Zum Teil hat es auch mit der Überlastung des deutschen und europäischen Luftraums zu tun.“ Nach einer Zunahme der Flüge kurz vor Mitternacht im ersten Halbjahr hatte das Wirtschaftsministerium die Kontrollen verschärft.

Zudem hat Hessen einen Entwurf zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes durch den Bundesrat gebracht. Dieser sieht vor, Bußgelder nicht mehr nur gegen einzelne Piloten, sondern auch gegen deren Fluggesellschaften zu verhängen. „Wir möchten Airlines direkt belangen können, bei denen der Verdacht besteht, dass sie Nachtflugregelungen systematisch missachten“, sagte Al-Wazir. (dpa/ag)

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