Berlin. Das vom Bundesverkehrsministerium vorgelegte arbeitsrechtliche Gutachten von Professor Gregor Thüsing (Universität Bonn) bringt die Gewerkschaft nicht von ihrer Forderung nach einer tarifvertraglichen Lösung ab. Das Gutachten sollte klären, wie verbindlich die seitens der Bundesregierung gegenüber den WSV-Mitarbeitern gemachten Zusagen sind und ob der seitens der Gewerkschaft geforderte Tarifvertrag den Mitarbeitern ein Mehr an Rechtssicherheit bringen würde.
Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass die getroffenen Zusagen wirksamer Bestandteil der Arbeitsverträge sämtlicher Mitarbeiter der BMVBS-Abteilung Wasserstraßen und Schifffahrt sowie der Mitarbeiter in der WSV geworden seien. Es bestehe ein einklagbarer Anspruch darauf, dass diese Zusagen eingehalten werden. Ein Tarifvertrag – so hießt es im Gutachten – würde den Beschäftigten Mitarbeitern nicht mehr Rechte einräumen.
Die Gewerkschaft sieht das anders. Jan Jurczyk, Sprecher des Verdi Bundesvorstands, bestätigte gegenüber der VerkehrsRundschau, dass die Gewerkschaft bei ihrer Forderung nach einer tarifvertraglichen Regelung zur Sicherung der Mitarbeiter bleibe. „Unserer Meinung nach reicht die Zusage des Ministers nicht aus. Wenn Minister Ramsauer die Zusage bindend machen will dass sie vor Gericht Bestand hat, soll er mit uns einen Tarifvertrag abschließen“, forderte Jurczyk.
Nur mit einem Tarifvertrag sei sichergestellt, dass die Zusagen von einer Nachfolgeregierung nicht rückgängig gemacht werden können, argumentiert der Verdi-Vertreter. Für kommende Woche hat die Gewerkschaft eine Streikpause angekündigt. „Wir hoffen, dass dann beide Seiten gesichtswahrend aufeinander zugehen werden“, sagte Jurczyk. Seit diesen Donnerstag werden die Schleusen in Berlin und Brandenburg für drei Tage bestreikt. Seit Wochenbeginn sind Schleusen in Bayern, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen von der Aktion betroffen. (diwi)