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Wegekostengutachten: Muss die Maut sinken?

29.04.2013 11:30 Uhr
Wegekostengutachten: Muss die Maut sinken?
Basis für die Höhe der LKW-Maut ist das Wegekostengutachten
© Foto: picture-alliance/dpa

Das dem Bund vorliegende Wegekostengutachten liefert angeblich nicht die gewünschten Ergebnisse, um die LKW-Maut anzuheben. Branchenkenner erwarten dennoch eine eigene Euro-6-Klasse.

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Berlin. Das derzeit vorliegende neue Wegekostengutachten erlaubt offenbar keine Anhebung beziehungsweise Neugliederung der LKW-Maut in Deutschland. Dies hat die VerkehrsRundschau aus gut informierten Branchenkreisen erfahren. Demnach ergeben die Berechnungen der Gutachter der Universitäten Weimar und Münster, dass die Wegkosten aufgrund der geringeren Zinsen am Kapitalmarkt eher gesunken sind. Das Bundesverkehrsministerium bestätigte auf Anfrage der VerkehrsRundschau, dass das Wegekostengutachten „auf Arbeitsebene vorliege“: Weitere Auskünfte wollte das Ministerium zu diesem Zeitpunkt aber nicht erteilen.

Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) hatte im September vergangenen Jahres angekündigt, dass spätestens ab 1. Oktober 2013 Fahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 6 eine eigne Mautklasse und einen Mautsatzvorteil von zwei bis vier Cent pro Kilometer gegenüber EEV/Euro-5-Fahrzeugen erhalten sollen. Mit dieser Änderung sollte es gleichzeitig zu einer leichten Erhöhung der Mautsätze und damit zu Mautmehreinahmen für den Bund kommen, wie Branchenexperten vermuten.

Gesunkene Kapitalmarktzinsen

Grundlage für alle Änderungen an den Mautsätzen ist ein neues Wegekostengutachten, das in den vergangenen Monaten unter Leitung von Professor Hans Wilhelm Alfen erstellt wurde. Die Mauteinnahmen müssen sich aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen an den tatsächlichen Kosten für Bau- und Erhalt der Bundesfernstraßen orientieren. Da nach dem bisherigen Wegekostenberechnungsverfahren, das auch beim neuen Gutachten grundsätzlich wieder Verwendung finden sollte, rund 50 Prozent der Wegekosten auf kalkulatorischen Zinsen basieren, kommt es aufgrund der aktuellen Kapitalmarktzinsen anscheinend zu einer Absenkung der Wegekosten. Bisher wurde mit kalkulatorischen Zinsen von 5 Prozent gerechnet, mehr als 2,5 Prozent halten Experten derzeit aber eigentlich nicht für vertretbar.

Anpassung des Gutachtens

Fraglich bleibe, wie das Wegekostengutachten den Anforderungen des Bundesverkehrsministeriums, mindestens gleich hohe Mauteinahmen wie bisher zu erzielen, angepasst werden könne, meinen Branchenkenner. Die Möglichkeit, neben den Wegekosten auch externe Kosten (Umweltschäden, etc.) mit einzubeziehen und so Mehreinnahmen zu erzielen, hatte Bundesverkehrsminister Ramsauer erst kürzlich im Interview mit der VerkehrsRundschau abgelehnt. Auch würde die Einbeziehung externer Kosten zahlreiche Änderungen im Mautgesetz erfordern. Dies würde aber dem Ziel zuwiderlaufen, das Mautgesetz noch vor der Sommerpause zu verabschieden. Der Termin 1. Oktober wäre so nicht zu halten.

Eigene Klasse für Euro 6 mit 2 Cent Unterschied

Diskutiert wurde das Thema Mauthöhe am vergangenen Donnerstag auch auf der Fachkonferenz LKW + Fuhrpark, die jedes Jahr von der VerkehrsRundschau und dem Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL) unterstützt vom TÜV Süd durchgeführt wird. Laut BWVL-Hauptgeschäftsführer Christian Labrot ist schon davon auszugehen, dass der Bund trotz der Probleme mit dem Wegekostengutachten bis zum 1. Oktober 2013 neue Mautsätze und Mautklassen vorlegt. „Es ist mit einem Mautabstand von Euro 5 zu Euro 6 von zwei Cent zu rechnen“, erklärte Labrot vor den rund 55 Fachkonferenzteilnehmen. Die von den Branchenverbänden geforderten vier Cent bis 2016 würden es nach Einschätzung des BWVL-Experten aber nicht werden. Ob der Bund aber mit der Änderung auch Mautmehreinnahmen erzielen kann, ist nach Ansicht von Labrot aufgrund der Probleme mit dem Wegekostengutachten fraglich.

Nach der Wahl wird alles anders

Bis zum Ende der neuen Legislaturperiode muss sich die Logistikbranche laut Labrot dann wohl unter fast jeder politischen Konstellation auf eine Ausweitung der Maut einstellen. Denkbar sei hier eine Erweiterung der elektronischen Mauterfassung auf Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht (bisher 12 Tonnen), eine spezielle Straßenbenutzungsvignette für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen und eine einfache Vignette für PKW unter 3,5 Tonnen. Und auch die Anrechnung von externen Kosten sei zumindest unter bestimmten politischen Konstellationen denkbar. Dies könne zu einer Erhöhung der Mautsätze um 2 bis 8 Cent pro Kilometer führen. (ak)

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