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Vorwurf: Verkehrsminister Scheuer erschwert Aufklärung zur Pkw-Maut

18.12.2019 10:05 Uhr
Andreas Scheuer
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) gerät im Rahmen der Ermittlungen zur Pkw-Maut immer mehr unter Druck
© Foto: Sina Schuldt/dpa/picture-alliance

Beamte des Bundesverkehrsministeriums sollen Akten zur Maut aus dem Bundestag transportiert und als vertrauliche Verschlusssachen eingestuft haben.

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Berlin. Das Bundesverkehrsministerium soll Dutzende Dokumente zur Pkw-Maut mit einer höheren Geheimhaltungsstufe versehen und damit die Arbeit des Untersuchungsausschusses erschwert haben. So geht es aus einem heute erschienenen Bericht von „Spiegel Online“ hervor. Beamte sollen dabei Akten zur Maut aus dem Bundestag transportiert und als vertrauliche Verschlusssachen eingestuft haben.

Die entsprechenden Dokumente können dadurch nur noch in der sogenannten Geheimschutzstelle des Bundestags eingesehen werden anstatt wie zuvor im Sekretariat des Verkehrsausschusses. Außerdem ist der Zugang zu den Unterlagen eingeschränkter: Nur Bundestagsabgeordnete und sogenannte "sicherheitsüberprüfte Mitarbeiter dürfen jetzt darauf zugreifen. Für die öffentlichen Sitzungen des Untersuchungsausschusses sind die Unterlagen aufgrund des neuen Geheinhaltungsstatus voraussichtlich auch kein Thema mehr.

Als Begründung für diesen Vorgang nennt das Verkehrsministerium gegenüber dem Untersuchungsausschuss "Beeinträchtigungen eines etwaigen schiedsgerichtlichen Verfahrens“. Andere Argumente für Einstufungen lauten außerdem "Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen des Bieters" oder "Geheimhaltungsbedürfnissen des Vergabeverfahrens".

Verkehrsministerium wehrt sich gegen Vorwürfe

Weiter wies das Ministerium die Vorwürfe zurück. Man stehe weiterhin für "maximal mögliche Transparenz". Alle Akten, die bereits dem Verkehrsausschuss vorlagen, seien nun dem Untersuchungsausschuss zur Verfügung gestellt worden, erklärte das Ministerium am Mittwoch. Damit entspreche das Ministerium einem entsprechenden Beweisbeschluss. "Die Unterlagen waren auch bisher schon ausschließlich parlamentsöffentlich." Da im Untersuchungsausschuss die Beweisaufnahme öffentlich sei, sei bei einem Teil der Akten eine Änderung der Einstufung vorgenommen worden, um sensible Daten zu schützen. "Das heißt: Vorher wie nachher sind die Akten parlamentsöffentlich." (dpa/sn)

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