Kassel. Am Frankfurter Flughafen darf es vorerst keine Nachtflüge geben. Das hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel nach Mitteilung vom Dienstag entschieden. Damit darf es nicht wie von der Landesregierung noch unter dem früheren Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU) im Planfeststellungsbeschluss vorgesehen zwischen 23.00 Uhr und 05.00 Uhr insgesamt 17 Starts und Landungen geben. Gegen die Entscheidung des VGH ist nach dieser Mitteilung kein Rechtsmittel möglich.
In den Auseinandersetzungen um die neue Landebahn Nordwest, die nach bisheriger Planung am 21. Oktober offiziell in Betrieb genommen werden soll, hatte die Landesregierung den Gegnern ursprünglich ein striktes Nachtflugverbot versprochen. Koch wich davon ab.
Lufthansa Cargo rechnet mit erheblichen wirtschaftlichen Schäden
Die Frachtfluggesellschaft Lufthansa Cargo, Hauptkunde in der Nacht, fürchtet nun nach der Gerichtsentscheidung für ein Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen schwere Einbußen im wichtigen Weihnachtsgeschäft. "Auf jeden Fall bedeutet das für uns erhebliche wirtschaftliche Schäden", sagte ein Cargo-Sprecher am Dienstag. Der Winterflugplan müsse binnen weniger Tage umgestrickt werden, bevor die neue Landebahn des Fraport-Flughafens am 21. Oktober in Betrieb geht.
Im Planfeststellungsbeschluss für den Flughafenausbau waren für diese Zeitspanne insgesamt 17 Nachtflüge vorgesehen, von denen Lufthansa Cargo in diesem Winter 11 für sich beanspruchen wollte. "Die geplanten Flüge sind mit den Regierungen der Länder, in die sie führen, bereits fest koordiniert", sagte der Lufthansa-Cargo-Sprecher. Jetzt prüfe das Unternehmen alle Möglichkeiten, welche Flüge verschoben werden könnten und welche ausfallen müssten. (dpa/sno)
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