Bonn. In der Entsorgungsbranche herrscht Unmut über die Verschärfung abfallrechtlicher Vorschriften. Denn der Bundesrat hat gravierende inhaltliche Verschärfungen in der Entsorgungsfachbetriebeverordnung beschlossen. Wie die Europäische Vereinigung der Gemeinschaft zur Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben (EVGE) mitteilt, galt bisher die Regel, dass Inhaber und weitere verantwortliche Mitarbeiter von Entsorgungsfachbetrieben dann nicht mehr als zuverlässig gelten, wenn sie mit einer Geldbuße von mehr als 5000 Euro belegt worden sind. „Dieser Schwellenwert soll nun bei 2500 Euro liegen“, heißt es in der EVGE-Mitteilung. Das erfolge laut EVGE im Prinzip ohne inhaltliche Begründung allein mit der Anmerkung: „Der in der Verordnung vorgesehene Betrag von 5000 Euro wird nach den Erfahrungen in der Vollzugspraxis kaum einmal erreicht.“
Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb steht auf dem Spiel
Werner Baumann, Geschäftsführer der Entsorgergemeinschaft Regionaler Wirtschaftsverkehr (EGRW), widerspricht dieser Begründung. „Es kann immer wieder zu Verstößen kommen, beispielsweise verursacht durch die Fahrer, für die dann der Fahrzeughalter, also der Inhaber aufkommen muss“, sagte Baumann gegenüber der VerkehrsRundschau. Die Geldbußen für solche Verstöße könnten schnell die 2500-Euro-Grenze erreichen. Laut Baumann kann es sein, dass mit Überschreiten der Geldbußengrenzen die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nicht mehr möglich ist.
„Die Branche ist geschockt, insbesondere auch über das Prozedere“, heißt es in der EVGE-Stellungnahme weiter. Denn der Beschluss zu einer Herabsetzung der Bußgeldgrenze zur Zuverlässigkeit sei ohne eine vorherige, breite fachliche Diskussion mit der Branche beziehungsweise den Zertifizierern erfolgt. Jetzt befürchten die Entsorgungsverbände, dass auch bei der in Kürze anstehenden Novellierung der Entsorgungsfachbetriebeverordnung die Chance zur frühzeitigen Diskussion inhaltlicher Punkte mit den deutschen Entsorgergemeinschaften der EVGE nicht genutzt wird. (cd)