Ansbach/Dinkelsbühl. Die Sperrung der Bundesstraße 25 bei Dinkelsbühl für den Lkw-Durchgangsverkehr, die bis Jahresende 2016 befristet ist, dürfe nicht verlängert werden. Das fordern aktuell die Industrie- und Handelskammern (IHKs) Schwaben, Ostwürttemberg und Nürnberg für Mittelfranken, der Landesverband Bayerischer Spediteure (LBS) sowie der Landesverband Bayerischer Transport- und Logistikunternehmen (LBT) von der Regierung von Mittelfranken.
Die schon im Jahr 2011 kaum belastbaren Argumente für das Lkw-Durchgangsverbot seien hinfällig und die Sperrung nicht länger zu rechtfertigen, betonten die Kammern und Branchenverbände in einer gemeinsamen Erklärung. Die seit 2009 bestehende Sperrung war 2011 durch die Regierung von Mittelfranken bis zur geplanten Fertigstellung der Ortsumgehung Dinkelsbühl Ende 2016 verlängert worden. Daher müsse die Strecke mit Ablauf dieser Frist wieder freigegeben werden.
Mautausweichverkehr kein Argument für Sperrung
„Es gibt kein einziges neues Argument für eine Sperrung und es ist vor allem nicht das Verschulden der Transport- und Logistikdienstleister, dass im Jahr 2016 noch nicht einmal eine Baugenehmigung für die Ortsumgehung Dinkelsbühl in Sicht ist“, sagt Franz Leinfelder, Vorsitzender der IHK-Regionalversammlung Donau-Ries und Mitglied des Verkehrsausschusses der IHK Schwaben. Es sei nicht tragbar, dass die neue Verlängerung nunmehr ohne Befristung bis zur Fertigstellung der Ortsumgehung gelten solle. Diese sei frühestens 2020 zu erwarten.
Die IHKs und die Branchenverbände kritisieren, dass der erneute Hinweis auf angebliche Mautpreller als Argument nach wie vor keinen Bestand habe, da lediglich zwischen 5 und 15 Prozent der Lkw dem möglichen Mautausweichverkehr zuzurechnen seien. Zudem führe das Verbot zu einer Verdrängung des Lkw-Verkehrs auf das nachgeordnete, hierfür aber weniger geeignete Straßennetz und verschlechterte die Erreichbarkeit der Unternehmen in der Region. Die regionale Wirtschaft habe die negativen Folgewirkungen zu tragen.
Der Streit um das Lkw-Fahrverbot schwelt schon lange. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte die Sperrung im Frühjahr 2008 prinzipiell für zulässig erklärt. Die Regierung von Mittelfranken hatte daraufhin im Januar 2009 ein Lkw-Fahrverbot für den 20 Kilometer langen Streckenabschnitt zwischen Dinkelsbühl und Feuchtwangen verhängt. Mit einer Klage wollten 14 Spediteure und Logistikunternehmen aus Schwaben das Verbot 2010 kippen, scheiterten jedoch. Im März 2011 wurde das Fahrverbot bis Ende 2016 verlängert. Spätestens dann sollte eine Ortsumgehung für Dinkelsbühl fertiggebaut sein, auf der dann auch der Lkw-Verkehr wieder rollen darf, so das Versprechen. (jt)