-- Anzeige --

Kampf gegen dicke Luft in München

30.06.2016 10:46 Uhr
Kampf gegen dicke Luft in München
Der Mittlere Ring in München - eine der am stärksten befahrenen Straßen in Deutschland
© Foto: Picture Alliance/dpa/Matthias Balk

Die Entscheidung setzt Bayern unter Druck: Das Verwaltungsgericht droht der Staatsregierung das höchstmögliche Ordnungsgeld an, wenn sie nicht endlich für bessere Luft in München sorgt.

-- Anzeige --

München. Der Freistaat Bayern muss bei seinen Aktivitäten für bessere Luft in München aufs Tempo drücken. Mit zwei Entscheidungen hat das Verwaltungsgericht München die Staatsregierung verpflichtet, wirksamere Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung des Grenzwertes für Stickstoffdioxid (NO2) in der Landeshauptstadt zu ergreifen. Das Gericht drohte dem Freistaat nach einer Mitteilung vom Mittwoch das höchstmögliche Ordnungsgeld von 10.000 Euro an, falls er den Luftreinhalteplan nicht innerhalb eines Jahres nachbessert. Der Verkehrsclub Deutschland (VCD) und die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatten den Staat verklagt.

Zur Begründung seiner Entscheidung teilte das Gericht mit, dass die NO2-Belastung an zwei Messstellen erheblich über dem Grenzwert liege. Der Freistaat gehe selbst davon aus, dass dort der Grenzwert ohne zusätzliche Maßnahmen vor dem Jahr 2025 bzw. 2030 nicht eingehalten werden könne. Die bisherigen Maßnahmen sind daher nach Überzeugung des Gerichts nicht wirksam genug. Zudem stellten die Richter fest, dass in einem Gutachten zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans Maßnahmen wie etwa Verkehrsbeschränkungen nicht geprüft würden.

Verbannung von Diesel-Fahrzeugen aus der Stadt

Das Verwaltungsgericht schreibt der Staatsregierung nicht vor, was nun konkret zu tun ist. VCD und DUH hätten auch keinen Anspruch auf Festlegung einer bestimmten Maßnahme durch das Gericht. Die Kläger verlangen zum Beispiel eine City-Maut oder das Nachrüsten von städtischen Omnibussen. Zudem gehörten Diesel-Autos aus der Stadt verbannt.

Die Richter bestätigten mit ihrer jetzigen Entscheidung im Wesentlichen ein Urteil von 2012. Schon damals wurde der Freistaat auf Klage der Deutschen Umwelthilfe hin verpflichtet, einschneidendere Maßnahmen als bislang zur Luftreinhaltung zu ergreifen. Gegen die neuen Entscheidungen kann der Freistaat Rechtsmittel zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen. (dpa)

-- Anzeige --
-- Anzeige --

HASHTAG


#Bayern

-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --

STELLENANGEBOTE


Teamleiter Lager im Handelslager/ Brennschneidbetrieb (w/m/d)

Salzgitter;Mülheim an der Ruhr;Mülheim an der Ruhr;Mülheim an der Ruhr

-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Die VerkehrsRundschau ist eine unabhängige und kompetente Abo-Fachzeitschrift für Spedition, Transport und Logistik und ein tagesaktuelles Online-Portal. VerkehrsRunschau.de bietet aktuelle Nachrichten, Hintergrundberichte, Analysen und informiert unter anderem zu Themen rund um Nutzfahrzeuge, Transport, Lager, Umschlag, Lkw-Maut, Fahrverbote, Fuhrparkmanagement, KEP sowie Ausbildung und Karriere, Recht und Geld, Test und Technik. Informative Dossiers bietet die VerkehrsRundschau auch zu Produkten und Dienstleistungen wie schwere Lkw, Trailer, Gabelstapler, Lagertechnik oder Versicherungen. Die Leser der VerkehrsRundschau sind Inhaber, Geschäftsführer, leitende Angestellte bei Logistikdienstleistern aus Transport, Spedition und Lagerei, Transportlogistik-Entscheider aus der verladenden Wirtschaft und Industrie.