Dortmund. Demnächst könnten Änderungen des allgemeinen Transportrechts anstehen. Darauf weist der Bundesverband der Transportunternehmen (BVT) hin. Einem vom Bundesministerium der Justiz vorgelegten Referentenentwurf nach sollen die bisherigen Verjährungsfristen geändert werden: Die Verjährungsfristen von einem, beziehungsweise drei Jahren bei schwerem Verschulden, sollen durch eine einheitliche Frist von zwei Jahren ersetzt werden.
Außerdem soll es zukünftig möglich sein, Vereinbarungen zur Haftung des Frachtführers zu treffen. Der Entwurf, der sich hauptsächlich mit einer Reform des Seehandelsrechts beschäftigt, sieht außerdem eine Rechtsgrundlage für die Verwendung elektronischer Beförderungsdokumente vor. (nck)