Leipzig/Frankfurt. Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig verhandelt weiter über Nachtflüge und Lärmschutz am Frankfurter Flughafen. Der Vierte Senat unter Rüdiger Rubel will die mündliche Verhandlung erklärtermaßen am Mittwoch zu Ende bringen und die Entscheidung zu einem späteren Zeitpunkt verkünden.
Der erste Tag endete mit einem Punktsieg für die gegen den Ausbau klagenden Kommunen, Firmen und Privatleute. Denn nach Einschätzung des Bundesverwaltungsgerichts ist dem Land Hessen bei der Genehmigung im Jahr 2009 möglicherweise ein schwerer Formfehler unterlaufen. Vor der Zulassung der besonders umstrittenen 17 Nachtflüge in der Zeit zwischen 23.00 und 5.00 Uhr hätte es unter Umständen eine erneute öffentliche Anhörung geben müssen, hieß es im Senat. Die Gegner der Nachtflüge sahen sich deshalb am Dienstag bereits als Sieger von Leipzig. Ein Urteil in Leipzig wird erst in einigen Wochen erwartet.
Wichtigster Streitpunkt vor Gericht ist die Regelung der Nachtflüge, von denen das Land mit seinem Beschluss vom Dezember 2007 im Schnitt 150 pro Nacht erlaubt hatte. Davon dürften durchschnittlich 17 zwischen 23.00 und 5.00 Uhr stattfinden, was gegen frühere Absprachen in der Vermittlungsphase (Mediation) zum Ausbau verstößt. Das Land hat die zusätzlichen Nachtflüge mit der bundesweiten Bedeutung des Frankfurter Flughafens für die Luftverkehrswirtschaft begründet.
Derzeit herrscht am größten deutschen Flughafen ein vorläufiges Nachtflugverbot, das der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) bis zur endgültigen Klärung verhängt hat. Das Land hat gegen den VGH-Spruch Revision eingelegt, acht weitere Kläger wenden sich gegen die ursprüngliche Planfeststellung. (dpa)
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