Berlin. Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und der Flughafenverband ADV hoffen auf die Wideraufnahme des Nachtflugbetriebs am Frankfurter Flughafen und daher auf ein entsprechendes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig. „Die deutsche Wirtschaft ist auf leistungsfähige Flughäfen mit wettbewerbsfähigen Betriebszeiten dringend angewiesen. Dazu gehören auch unverzichtbare Nachtflüge", erklärte Dieter Schweer, Mitglied der BDI-Hauptgeschäftsführung. Ein Drittel des Wertes der deutschen Exporte nach Übersee werde per Flugzeug verschickt.
ADV: Flughäfen nehmen Sorgen der Bürger ernst
„Wir hoffen sehr, dass das Bundesverwaltungsgericht den Weg zu einem fairen Interessenausgleich zwischen den vom Fluglärm betroffenen Bürgern und dem Bedarf unserer Gesellschaft an Mobilität aufzeigt", sagte der Hauptgeschäftsführer des Flughafenverbandes ADV, Ralph Beisel, in Berlin. Die Flughäfen nähmen die Sorgen der Anwohner sehr ernst. Gleichzeitig sei es aber zwingend erforderlich, dass die auf den Bedarf der Wirtschaft und Gesellschaft zugeschnittene Infrastruktur auch im notwendigen Umfang genutzt werden könne.
Lärmbelastung der Bürger minimieren
Werde der globale Verkehrsknotenpunkt Frankfurt durch ein Nachtflugverbot unterbrochen, müssten die Verkehre ausweichen, etwa auf die Straße, oder könnten gar nicht stattfinden. "Der Flughafen Frankfurt unternimmt enorme Anstrengungen, um die Lärmbelastung für die Bürger zu minimieren", sagte Beisel.
Umsetzung von Schallschutzmaßnahmen
Die große Herausforderung für alle Flughäfen in Deutschland ist es laut BDI und ADV, künftig das Passagier- und Frachtwachstum vom Fluglärm weitgehend zu entkoppeln. Es sei die Aufgabe von Luftverkehrswirtschaft und Landesregierungen, an der Umsetzung der Schallschutzmaßnahmen zu arbeiten. (jko)
AMCLJ