Kassel/Frankfurt. Ob in Frankfurt Straßen für ältere Dieselfahrzeuge gesperrt werden müssen, darüber entscheidet in den kommenden Tagen der hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH). Für das Berufungsverfahren in Kassel sind zunächst zwei Tage angesetzt, Dienstag und Mittwoch. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte wegen zu hoher Luftverschmutzung in bundesweit mehr als 30 Städten Klage eingereicht. Für Frankfurt hatte das Verwaltungsgericht in Wiesbaden dem stattgegeben, dagegen hatte das Land Berufung eingelegt, das in Sachen Luftreinhaltung federführend ist.
Der Frankfurter Verkehrsdezernent Klaus Oesterling (SPD) wollte sich vor der Verhandlung nicht erneut äußern. Zuletzt hatte er erklärt, dass er nicht mehr mit einer großflächigen Fahrverbotszone rechne, wie sie die Vorinstanz im September vergangenen Jahres verhängt hatte – und verwies auf stellenweise zuletzt gesunkene Schadstoffwerte. Dass einzelne Straßen vorübergehend gesperrt werden müssen, sei allerdings nicht ausgeschlossen.
380.000 pendeln täglich mit dem Auto in die Stadt
Hessens Umweltministerin Priska Hinz (Grüne) hatte sich in mehreren Briefen an die Mainmetropole unzufrieden mit deren Bemühungen gezeigt, die stellenweise zu hohen Werte an Stickstoffdioxid zu senken. Rund 380.000 Pendler kommen jeden Werktag nach Frankfurt zur Arbeit, der Großteil davon mit dem Auto.
Mit teureren Parkplätzen will die Kommune nun Autos aus der Innenstadt fernhalten und deren Fahrer für den öffentlichen Nahverkehr gewinnen. Auch ein umfangreicher Ausbau von Radwegen ist angelaufen, hinzu sollen mehr eigene Spuren auf den Straßen für Busse kommen. DUH-Chef Jürgen Resch hatte dies allerdings als ungenügend bezeichnet. Es handele sich um eine „besonders hoch belastete Stadt“. In Hessen sind auch weitere Kommunen von der DUH verklagt worden.
Wiesbaden konnte sich einigen, indem die Landeshauptstadt einen millionenschweren Maßnahmenkatalog für saubere Luft präsentierte. Die landesweit bisher einzigen Fahrverbote gelten auf zwei Straßen in Darmstadt. Zu Limburg und Offenbach laufen Klagen, Verhandlungstermine stehen noch nicht fest. (dpa/fa)