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Verbände diskutieren Änderungen beim Mobilitätspaket

06.06.2018 11:06 Uhr
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Die mögliche Begrenzung des Entsenderechtes auf Kabotagefahrten sorgt bei den Verbänden für Diskussionsstoff
© Foto: powell83/stock.adobe.com

Während der DSLV den vorgeschlagenen Kompromiss des EP-Verkehrsausschusses begrüßt, üben BGL und DGB harte Kritik und bekunden Enttäuschung über die Begrenzung des Entsenderechtes auf Kabotagefahrten.

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Berlin/Frankfurt. Die Einigung des Verkehrsausschusses des Europaparlaments (EP) auf neue Regeln für die Arbeitsbedingungen für Lkw-Fahrer hat bei  den Verbänden große Diskussionen ausgelöst. So bemängelt der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) vor allem, dass die EU-Vorschriften für entsandte Arbeitnehmer, die auf dem Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ beruhen, zwar für Kabotage-Fahrten gelten sollen, jedoch nicht für Transitfahrten und grenzüberschreitende Verkehre.  Ursprünglich hatte die EU-Kommission im Rahmen ihres Mobilitätspaketes vorgeschlagen, die EU-Entsenderichtlinie auch im Straßengüterverkehr anzuwenden, was zur Folge gehabt hätte, dass für Transporte in Deutschland sowohl für deutsche wie auch für ausländische Fahrer die gleichen Regeln für die Entlohnung gelten. Dies hatte der EP-Verkehrsausschuss nun mehrheitlich für grenzüberschreitende Verkehre abgelehnt.

Sollte das Votum des Verkehrsausschusses, das als Vorschlag in das Plenum des Europäischen Parlamentes eingebracht wird, dort ebenfalls seine Mehrheit finden, bedeutee dies, dass für einen deutschen Fahrer zum Beispiel im Verkehr von Berlin nach Madrid auf deutschem Hoheitsgebiet die deutschen Mindestlohnregelungen einzuhalten sind, der gleiche Transport in einem bulgarischen Lkw mit einem bulgarischen Fahrer aber auf Grundlage des bulgarischen Mindestlohns in Höhe von 1,57 Euro pro Stunde stattfinden könnte, so der BGL. „Die Folgen sind absehbar“, betonte der Verband. Deutsche Unternehmen, die seit Jahren aufgrund der nach wie vor erheblichen Personalkostendifferenzen im Wettbewerb mit osteuropäischen Konkurrenten benachteiligt würden, würden weiter verdrängt. „Es ist und bleibt nicht nachvollziehbar, dass in einem einheitlichen Wirtschaftsraum am gleichen Ort für gleiche Arbeit unterschiedliche Sozialstandards gelten sollen“, machte BGL-Hauptgeschäftsführer Dirk Engelhardt deutlich.

DGB : „Neoliberale Ambitionen“

Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) bezeichnete das Abstimmungsergebnis als „fatales Signal an die Beschäftigten im europäischen Straßentransport. Die DGB-Vorstandsmitglieder Stefan Körzell und Annelie Buntenbach forderten die Abgeordneten des EP-Parlaments deshalb auf, „diesen neoliberalen Ambitionen eine klare Absage zu erteilen“. „Bei internationalen Straßentransporten soll künftig kein fairer Lohn gemäß Entsenderichtlinie gezahlt werden“, sagte Buntenbach Die Aufweichung der Lenk- und Ruhezeiten bedeute darüber hinaus noch schlechtere Arbeitsbedingungen für Fahrerinnen und Fahrer.

„Die Vorschläge haben fatale verkehrspolitische Konsequenzen“, führte auch Stefan Körzell an. Die völlige Entgrenzung des Kabotage-Marktes werde den Dumpingwettbewerb über schlechte Arbeitsbedingungen  weiter verschärfen. Der digitale Tachograf müsse hingegen schleunigst für alle verpflichtend eingeführt werden, betonte er.

DSLV: Beschluss ist „der richtige Schritt“

Begrüßt wird die Begrenzung des Anwendungsbereiches des Entsenderechts auf Kabotagefahrten hingegen vom Deutschen Speditions- und Logistikverband (DSLV). Der Beschluss sei ein richtiger Schritt und verhindere, dass für Speditionen, Transportunternehmen, Logistikkunden und Überwachungsbehörden in ganz Europa zusätzliche Dokumentationspflichten und immense Bürokratiekosten entstehen, ohne dass der Schutz für Arbeitnehmer überhaupt verbessert würde. Ferner sei nicht zu verkennen, dass in der Vergangenheit im europäischen Straßengüterverkehr Fehlentwicklungen entstanden seien. Die konsequente Umsetzung des vom Ausschuss ebenfalls beschlossenen Vorschriftenpaketes zu Lenk- und Ruhezeiten, Übernachtungen im Fahrzeug und zur Wochenruhezeit sei aber bereits ein ausreichendes Instrument, um die Arbeits- und Sozialbedingungen im internationalen Straßengüterverkehr deutlich zu verbessern. Einer Ausweitung der Entsenderichtlinie bedürfe es dafür nicht, so der DSLV.

Die vom Ausschuss vorgeschlagene Flexibilisierung der Ruhezeiten sieht unter anderem vor, dass Transportunternehmen bei der Tourenplanung künftig nur noch gewährleisten müssen, dass die Fahrer spätestens nach drei Wochen nach Hause oder an einen anderen Ort ihrer Wahl zurückkehren können, um dort die regelmäßige Ruhezeit verbringen zu können. Darüber hinaus sollen die Fahrer in Zukunft die tägliche Fahrzeit um zwei Stunden überschreiten dürfen, um zum Betriebszentrum des Spediteurs zurückzukehren. Diese Zeit muss dann allerdings mit der gleichen Ruhezeit ausgeglichen werden. (sno)

 

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