Straßburg. Der Verkehrsausschuss des Europaparlaments (EP) hat sich am Montag auf neue Regeln für die Arbeitsbedingungen von Lkw-Fahrern geeinigt. Es geht um die Reformvorschläge der EU-Kommission im Rahmen des ersten Mobilitätspakets. Die EU-Vorschriften für entsandte Arbeitnehmer, die auf dem Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ beruhen, sollen gemäß den gebilligten Änderungen nur für Kabotage-Fahrten gelten. Für Fahrer, die Güter in einen anderen Mitgliedstaat liefern, sollen also die gleichen Vergütungsregeln gelten wie für Fahrer im Gastland.
Die Kabotage-Vorschriften sollen zudem geändert werden. Die Abgeordneten befürworteten neue Fristen für die Kabotage-Fahrten basierend auf der Anzahl der Lieferungen. Innerhalb der siebentägigen Frist sollen diese Beförderungen in einem Mitgliedstaat auf zeitlich 48 Stunden begrenzt werden, um zu verhindern, dass es zu Wettbewerbsverzerrungen kommt. Eine Obergrenze für die Zahl der Kabotage-Beförderungen innerhalb der 48 Stunden ist nicht vorgesehen. Der Lkw muss demnach vor einer erneuten Kabotage in dem entsprechenden Mitgliedstaat erst in sein Registrierungsland zurück, dort 72 Stunden bleiben und zwischendurch einen internationalen Transport durchführen.
Längere internationale Rundläufe möglich
Der Verkehrsausschuss des Europaparlaments billigte drüber hinaus eine Flexibilisierung der Ruhezeiten. So sollen Transportunternehmen bei der Tourenplanung künftig gewährleisten, dass Fahrer spätestens nur noch alle drei Wochen nach Hause oder an einen anderen Ort ihrer Wahl zurückkehren, um dort die regelmäßige Wochenruhezeit zu verbringen. Dies soll möglich sein, weil Lkw-Fahrer laut dem Europaparlament künftig im Bezugszeitraum von vier Woche zwei verkürzte wöchentliche Ruhezeiten nehmen können dürfen.
Die Fahrer sollen in Zukunft die tägliche Fahrzeit um zwei Stunden überschreiten dürfen, um zum Betriebszentrum des Spediteurs zurückzukehren, sofern dies später mit der gleichen Ruhezeit ausgeglichen wird. Angenommen wurde auch eine Ausnahme vom Verbot die regelmäßige Wochenruhezeit in der Kabine zu verbringen, wenn der Lkw sich auf einem selbst zertifizierten, gesicherten Parkplatz befindet.
Sozialvorschriften auch bei leichten Lkw
Um das Problem der Briefkastenfirmen anzugehen, sollen Unternehmen beweisen müssen, dass sie regelmäßig erhebliche Geschäfte in jenem Land tätigen, in dem sie registriert sind. Die Abgeordneten aus dem Verkehrsausschuss wollen auch, dass elektronische Dokumente und digitale Technologien effizienter genutzt werden, um die Fahrer von Papierkram zu entlasten. Sie haben überdies dafür gestimmt, dass Unternehmen, die Nutzfahrzeuge über 2,4 Tonnen im internationalen Güterverkehr verwenden, auch die EU-Vorschriften für Kabotage und Lenkzeiten einhalten müssen.
Der Entwurf des ersten Mobilitätspakets zielt darauf ab, Inspektionen und Straßenkontrollen zu verstärken und die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden zu beschleunigen, um Betrug im Zusammenhang mit Arbeitszeit, Ruhezeiten, Kabotage und der Entsendung von Fahrern zu bekämpfen. Der jetzt vom Verkehrsausschuss verabschiedete Text wird – wenn er im Plenum des Europaparlaments angenommen wird – als die Position des Europäischen Parlaments für die Verhandlungen mit dem Rat gelten. Die Verhandlungen können beginnen, sobald der Rat seinen Standpunkt festgelegt hat. (ag)