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Urteil: Berlin muss Diesel-Fahrverbot in einigen Straßen verhängen

09.10.2018 16:15 Uhr
Berlin, Stadtverkehr
Berlin muss zwingend Fahrverbote auf elf Streckenabschnitten an acht Straßen verhängen - es sind die Leipziger Straße, Reinhardtstraße, Brückenstraße, Friedrichstraße, Kapweg, Straße Alt-Moabit, Stromstraße und Leonorenstraße
© Foto: Arne Immanuel Bänsch/dpa/picture-alliance

In Hamburg, Stuttgart, Frankfurt gibt es bereits Fahrverbote für ältere Diesel, oder Gerichte haben sie angeordnet. Nach einem Urteil steht nun auch die Bundeshauptstadt vor Streckensperrungen für schmutzige Fahrzeuge.

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Berlin. Berlin muss für mehrere Straßen bis Mitte 2019 ein Diesel-Fahrverbot verhängen. Dies hat das Verwaltungsgericht der Hauptstadt am Dienstag entschieden. Die Richter verpflichteten die Senatsverwaltung für Verkehr, bis zum 31. März 2019 einen verschärften Luftreinhalteplan mit den entsprechenden Vorschriften zu erlassen. Die Fahrverbote für mindestens elf Straßenabschnitte müssen laut der Entscheidung dann spätestens Ende Juni 2019 verwirklicht werden.

Mit der Sperrung von elf besonders belasteten Abschnitten großer Straßen soll erreicht werden, dass der Grenzwert für den Schadstoff Stickstoffdioxid eingehalten wird. Dieselfahrzeuge sind ein Hauptverursacher für schlechte Luft in Städten. Die vom Gericht verfügten Fahrverbote betreffen Diesel-Pkw und Diesel-Lkw der Schadstoffklassen Euro 1 bis einschließlich Euro 5.

Urteil ist noch nicht rechtskräftig

Darunter sind Teile der wichtigen Leipziger Straße und der Friedrichstraße im Zentrum Berlins. Für weitere Abschnitte mit einer Gesamtlänge von weiteren 15 Kilometern muss das Land Berlin außerdem Fahrverbote prüfen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

„Zwingend notwendige Maßnahmen“ dürften nicht mit der Begründung hinausgezögert werden, dass die Ergebnisse weiterer Untersuchungen abgewartet werden sollen, argumentierte der Vorsitzende Richter Ulrich Marticke. Der Berliner Senat hatte bereits Maßnahmen für bessere Luft auf den Weg gebracht, zum Beispiel Tempo-30-Zonen.

Marticke sagte zugleich, ein Diesel-Fahrverbot für die gesamte Umweltzone, die große Teile der Innenstadt umfasst, sei allerdings nicht zwingend erforderlich. Denn an vielen Orten in der Umweltzone würden die Grenzwerte eingehalten.

Klage der Umwelthilfe ist erfolgreich

Geklagt hatte wie in vielen anderen deutschen Städten die Deutsche Umwelthilfe, die ursprünglich ein Diesel-Fahrverbot in der Berliner Umweltzone durchsetzen wollte. Nur mit einem Verbot in einer Zone ließen sich Ausweichverkehre auf andere Straßen vermeiden, in denen dann die Belastung steige.

Die Frage ist nun, ob die Entscheidung den Kurs der Bundesregierung in der Dieselkrise verändert. Die große Koalition hatte sich nach langem Ringen auf neue Maßnahmen geeinigt, um Fahrverbote zu verhindern. Neue Kaufanreize sowie technische Nachrüstungen zielen auf 14 besonders belastete Städte wie München und Stuttgart. Vor allem bei den Nachrüstungen sind aber noch viele Fragen offen. (dpa/ag)

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