Brüssel. Die EU-Kommission hat Polen, Luxemburg und Portugal ermahnt, elektronische Register für die auf ihren Gebieten ansässigen Unternehmen des Straßengüterverkehrs einzurichten und mit den Plattformen der anderen EU-Mitgliedsstaaten zu vernetzen. Diese Register sollten schon längst funktionieren, erinnert die Brüsseler Behörde in einer Mitteilung. Die Verpflichtung aller EU-Staaten zur Einrichtung und Vernetzung dieser Register geht auf eine EU-Verordnung von 2009 zurück (1071/2009).
In den nationalen Registern sollen Informationen wie Name, Adresse, Anzahl der Fahrzeuge und ähnliches aller Unternehmen des Straßengüterverkehrs verzeichnet sein, die eine nationale Zulassung erhalten haben. Durch die Vernetzung mit den Registern der anderen EU-Staaten soll ein Europäisches Register der Straßengütertransportunternehmen (European Register of Road Transport Undertakings, ERRU), entstehen. Es soll bei der Durchsetzung geltender EU-Gesetze helfen und im Ausland begangene Verstöße leichter verfolgbar machen.
Tut sich nichts, drohen Geldstrafen
Bereits im vergangenen Jahr hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Polen, Luxemburg und Portugal mit einem Urteil dazu aufgefordert, die entsprechenden Register endlich anzulegen. Da bislang keine Fortschritte gemacht wurden, mahnte die Kommission jetzt ein letztes Mal. Die drei Länder haben nun zwei Monate Zeit, die Register anzulegen beziehungsweise die Kommission davon zu überzeugen, dass sie sich sofort darum kümmern. Sollten sie das nicht tun, will die Kommission die drei Länder erneut vor den EuGH zitieren. Bei einer Verurteilung drohen Geldstrafen.
Zumindest in Luxemburg tut sich etwas, berichtete kürzlich das „Luxemburger Wort“: Die Tests für ein elektronisches Register von Transportunternehmen sollen noch diesen Monat abgeschlossen werden und das nationale Register soll Ende des Monats betriebsbereit sein, hieß es vom Nachhaltigkeitsministerium auf Nachfrage der Zeitung. (kw/ag)