Unterm Schutzschirm
Droht ein Unternehmen in die Insolvenz zu schlittern, muss das nicht das Aus sein. Hilfe verspricht das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen. Welche Chancen dieses Instrument Firmen bietet und was sie dafür tun müssen.
Von März bis Ende September 2020 mussten Unternehmen keine Insolvenz anmelden, wenn sie zahlungsunfähig waren. Hintergrund war das rückwirkend zum 1. März in Kraft getretene "Covid-19-Insolvenzaussetzungsgesetz", mit dem die Bundesregierung eine Pleitewelle verhindern wollte.
Doch das ändert sich jetzt. Der Gesetzgeber hat zwar soeben die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis Jahresende verlängert, aber nur für überschuldete Firmen (siehe VR 38/2020). "Ist ein Unternehmen dagegen zahlungsunfähig, muss es von Oktober an Insolvenzantrag stellen", betont Robert Buchalik, geschäftsführender Gesellschafter der Wirtschaftskanzlei Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft in Düsseldorf (siehe Seite 45).
Chef sitzt weiter auf der Trainerbank
Was viele Unternehmer nicht wissen: Neben dem regulären Insolvenzverfahren gibt es auch die Möglichkeit, eine Insolvenz in Eigenverwaltung zu…