Düsseldorf. Mithilfe eines Gerichtsentscheids will die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ein schnelleres Dieselfahrverbot auf Düsseldorfs Straßen durchsetzen. Das Verwaltungsgericht der Landeshauptstadt verhandelte am Dienstag über einen Antrag auf Zwangsvollstreckung der DUH gegen das Land Nordrhein-Westfalen. Ziel der Umwelthilfe ist es, das Reizgas Stickstoffdioxid in Düsseldorf zügiger zu reduzieren als geplant. In der Landeshauptstadt und in 26 Kommunen weiteren Kommunen in NRW wurden 2017 die geltenden Stickstoffdioxid-Grenzwerte überschritten. In einem neuen Luftreinhalteplan für Düsseldorf ist kein Dieselfahrverbot vorgesehen.
Die Grenzwerte an der extrem belasteten Corneliusstraße in Düsseldorf würden voraussichtlich erst 2024 eingehalten, hatte die Bezirksregierung erklärt. Mit einem Dieselfahrverbot wäre dies aber vermutlich schon zwei Jahre früher möglich.
Das Verwaltungsgericht hatte vor fast zwei Jahren entschieden, dass der Luftreinhalteplan Maßnahmen enthalten müsse, „um den Zeitraum der Nichteinhaltung so kurz wie möglich zu halten“. Dies werde nun nicht getan, kritisierte die Umwelthilfe. Eine Entscheidung des Gerichts wird erst in einigen Wochen erwartet. Dabei geht es um ein Zwangsgeld von 10.000 Euro.
Kritik kam auch von der Umweltorganisation BUND. Der neue Luftreinhalteplan folge den politischen Vorgaben der Landesregierung, die ein Dieselfahrverbot ablehnt. „Letztendlich werden wieder die Gerichte das Politikversagen korrigieren müssen“, erklärte BUND-Geschäftsleiter Dirk Jansen. (dpa/ag)