Dresden. Ein Nachtflugverbot in Ballungsräumen ist logistisch durchaus machbar. Zu diesem Ergebnis kommt die Studie eines Logistikprofessors der Universität Kassel, die am Freitag auf einer Tagung der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Fluglärmkommission (ADF) in Dresden vorgestellt wurde. Demnach könne etwa die Luftfracht in der Nachtzeit auf Regionalflughäfen und ehemalige Militärflughäfen in eher dünn besiedelten Gebieten ausweichen. „Nachtflüge müssen dort so weit wie möglich reduziert werden, wo die Menschen besonders belastet sind", sagte der Vorsitzende der ADF, Thomas Jühe. Mit zunehmender Flugbewegung steige die Zahl der lärmgeplagten Anwohner.
Laut Studie zieht der Flughafen Frankfurt am Main als „Mega-Hub" (2010: 2,3 Millionen Tonnen Luftfracht) sämtliche per Flugzeug zu transportierende Waren aus Deutschland, Polen und Tschechien an. Die Güter werden bisher per LKW angeliefert. „Ebenso können sie von Frankfurt Hahn auf den Weg gebracht werden", heißt es. Zudem habe Luftfracht in der Regel eine Versanddauer von sechs Tagen. Eine Verschiebung des Abflugs um höchstens drei Stunden, um ein Nachflugverbot einzuhalten, könne von Unternehmen also kaum mit der Begründung abgelehnt werden, die Waren müssten eilig ausgeliefert werden.
Die Studie soll auch dem Bundesverwaltungsgericht vorgestellt werden, das voraussichtlich im Frühjahr 2012 über das derzeit geltende vorläufige Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen entscheidet. (dpa)
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