Luxemburg. Der Streit um die Weservertiefung hat jetzt auch den Europäischen Gerichtshof erreicht. Am Dienstag verhandelte die große Kammer am EuGH in Luxemburg darüber, wie strikt die europäische Wasserrahmenrichtlinie grundsätzlich auszulegen ist. Das Urteil wird sich nicht nur auf den Ausbau der Weser auswirken. Es ist verbindlich für alle EU-Mitgliedstaaten und gilt somit für alle Projekte dieser Art, also beispielsweise auch für die geplante Elbvertiefung. Eine Entscheidung werden die 15 Luxemburger Richter erst in einigen Monaten verkünden.
Der BUND hatte gegen die Weservertiefung von der Mündung bis Bremen vor dem Bundesverwaltungsgericht geklagt. Nach Ansicht der Umweltschützer ist die Vertiefung des Flusses angesichts des bisher kaum genutzten Tiefwasserhafens in Wilhelmshaven unnötig und verstößt gegen das Naturschutzrecht. Die Leipziger Richter hatten das Verfahren vor einem Jahr ausgesetzt und den EuGH angerufen. Nach dem Urteil aus Luxemburg werden sie entscheiden, ob die Weservertiefung mit EU-Recht vereinbar ist. Ein Ende des Verfahrens in Leipzig ist nach Angaben einer Gerichtssprecherin noch nicht absehbar. (dpa)