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Standgeld: Was vertraglich zu beachten ist

23.02.2024 11:05 Uhr
2 Menschen schütteln sich die Hände
Im Vertrag zwischen Verlader und Frachtführer lassen sich Standgeld-Klauseln verschieden ausgestalten
© Foto: Phichitpon/stock.adobe.com (KI-generiert)

Wenn sich das Beladen am Ladeort verzögert, kann der Logistiker in bestimmten Fällen ein Standgeld ­verlangen. Was vertraglich zu beachten ist.

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Dass es im Alltag von Logistikern beim Be- oder Entladen von Frachtgut zu Verzögerungen kommt, ist keine Seltenheit. Solche Verspätungen können für das Frachtunternehmen nicht nur zu einem schlechten Ruf führen, ihm können auch wirtschaftliche Schäden entstehen. Um diese zu vermeiden, können Logistiker unter bestimmten Voraussetzungen ein sogenanntes Standgeld vom Kunden einfordern. Doch welche sind dies?

Standgeld erhält ein Frachtführer dann, wenn er mit seinem Transportmittel länger als die vereinbarte Be- oder auch Entladezeit ladebereit wartet. Dabei stellt dieses Geld keinen Schadenersatz dar, sondern vielmehr eine Art Vergütung. Verspätetes Be- oder Entladen kann aus einem Personalmangel an der Annahmestelle, fehlenden Hilfsmitteln oder aus anderen Frachtführern resultieren, die am Ladeort Verzögerungen verursachen.

Das gilt für den Risikobereich

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