Berlin/Madrid. Seit dem Jahr 2017 werden Transportunternehmen und deren Auftraggeber, die Kabotage-Beförderungen in Spanien durchführen beziehungsweise durchführen lassen, ohne über die erforderlichen Unterlagen zu verfügen, mit Bußgeldern bestraft. Wie der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) jetzt mitteilte, müssen ausführende Transportunternehmen bei etwaigen Verstößen mit einer Geldstrafe bis zu 4.001 Euro rechnen, Auftraggeber drohen Sanktionen bis zu 2.001 Euro.
Damit werden in Spanien laut dem DSLV erstmals Verstöße nicht ausschließlich dem Transportunternehmen angelastet, sondern auch dem Auftraggeber beziehungsweise dem Spediteur. Diese Rechtslage sei zwar umstritten, sei aber mit Genehmigung der spanischen Regierung und auf Drängen der nationalen Transportunternehmerverbände geschaffen. (ag)