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Section Control: Klage gegen Pilotversuch in Niedersachsen

08.03.2019 14:20 Uhr
Pragraf Recht Urteil
Die Kläger wollen den geplanten Section Control-Paragrafen im niedersächsischen Polizeigesetz kippen
© Foto: Onypix/Fotolia

Bürgerrechtler haben Unterlassungsklage gegen die als „Section Control“ bekannte Verkehrsüberwachungsmaßnahme eingereicht und kündigen an, sämtliche Instanzen durchlaufen zu wollen.

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Hannover. Die niedersächsische Landesregierung betreibt seit Anfang 2019 einen bundesweit einmaligen Pilotversuch zur abschnittsweisen Geschwindigkeitskontrolle von Kraftfahrzeugen durch automatisierte Kfz-Kennzeichenerfassung. Kritiker sehen in dieser Technik, bei der eine zumindest zeitweise fotografische Erfassung sämtlicher Kraftfahrzeuge, die einen Straßenabschnitt passieren, erfolgt – selbst wenn sie die Höchstgeschwindigkeit einhalten – eine Verletzung wesentlicher Grundrechte. Sie befürchten zudem, dass damit „das Fundament für eine zukünftige umfassende Überwachung des Straßenverkehrs“ gelegt werde.

Der Bürgerrechtler Michael Ebeling vom Freiheitsfoo hat daher nun in Zusammenarbeit mit dem Juristen und Spitzenkandidaten der Piratenpartei zur Europawahl Patrick Breyer beim Verwaltungsgericht Hannover Unterlassungsklage gegen die als „Section Control“ bekannt gewordene Überwachungsmaßnahme eingereicht, teilte die Piratenpartier mit.

Kläger wollen Section Control-Paragrafen kippen

Anders als bei einer bereits anhängigen Klage gegen die Section Control gehe es bei dieser zweiten Klage weniger um die derzeit faktisch fehlende Rechtsgrundlage für das Pilotprojekt als um die grundsätzliche Frage, ob derlei Überwachungssysteme in Einklang mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und mit dem Recht auf anonyme Fortbewegung als Essenz einer freien Gesellschaft zu bringen sind oder nicht. Man bereite sich darauf vor, „sämtliche Gerichtsinstanzen zu durchlaufen“, um den geplanten Section Control-Paragrafen im neuen niedersächsischen Polizeigesetz zu kippen, teilten die Kläger mit.

„Ich halte das Recht, sich grundsätzlich anonym im öffentlichen Raum fortbewegen und reisen zu können für ein besonders hohes Gut einer freiheitlich und an der Würde des Menschen orientierten Gesellschaft. Die Section Control – wie auch einige andere jüngere Entwicklungen und politische Bestrebungen – ist ein weiterer Meilenstein auf dem Weg der Zersetzung dieses Freiheitsrechts. Darum werden wir deren Verfassungswidrigkeit gerichtlich feststellen lassen“, begründete Michael Ebeling die Klage.

„Teuer und fehleranfällig“

Patrick Breyer bezeichnete die Section Control als teurer als die bewährten Geschwindigkeitsmessungen und kritisierte die Fehleranfälligkeit. Zudem bereitet diese Technologie „den Weg für eine immer weiter reichende wahllose Massenkontrolle der gesamten Bevölkerung“. (tb)

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