Berlin. Angesichts des Verdachts auf Ausbeutung in der Paketzustellung startet Niedersachsen eine Initiative im Bundesrat. „Hier gibt es massive Verstöße”, sagte Landessozialministerin Carola Reimann (SPD) der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Noch im März solle sich die Länderkammer mit ihrer Initiative befassen.
Wie jüngste Kontrollen auch in Niedersachsen gezeigt hatten, werde mit Stundenlöhnen von teils nur 4,50 bis 6 Euro regelmäßig gegen den gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland verstoßen, dazu gegen das Arbeitszeitgesetz, sagte Reimann. Zudem würden in der Branche oft Sozialbeiträge nicht ordnungsgemäß abgeführt. „Die für die Paketzustellbranche beschriebenen Zustände sind in ganz Deutschland anzutreffen, insbesondere in Ballungsgebieten und Großstädten”, heißt es in dem Entschließungsentwurf, der der dpa vorliegt.
Der Entwurf zielt auf die „Sicherung der Arbeitnehmerrechte für Paketbotinnen und Paketboten” sowie die „Ausweitung der Nachunternehmerhaftung für die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge auf die Unternehmen der Zustellbranche”. Bisher mmüssen Auftrraggeber in der Logistikbranche nur für die korrekte Zahlung des Mindestlohns durch ihre Subunternehmer haften. Künftig soll dies nun auch für das korrekte Abführen von Sozialversicherungsbeiträgen gelten - so wie bisher nur in der Bau- und Fleischbranche. Reimann führte das Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft von 2017 als Vorbild an.
Hoher Preisdruck bei der Auftragsvergabe
Der Entwurf nennt einen hohen Preisdruck bei der Auftragsvergabe durch Versandhandelsunternehmen an Zustellfirmen als Ursache für die Missstände - sowie die Auslagerung der Zustellleistung an Subunternehmen. „Dadurch können Nachunternehmerketten entstehen, die vielfach mehrere Glieder haben, so dass die ursprüngliche Auftraggeberin beziehungsweise der ursprüngliche Auftraggeber keine Kenntnis mehr hat, wer als letztes Glied der Kette letztlich die Ware ausliefert.” Die von Versandhandelsfirmen beauftragten Logistik-Unternehmen zögen sich beim Bekanntwerden von Verstößen aus der Verantwortung, indem sie Subunternehmen kündigten.
Erweiterung der Dokumentationspflichten
Niedersachsen schlägt zudem eine Erweiterung der Dokumentationspflichten vor. „Eine ausdrückliche gesetzliche Verpflichtung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber - auch im Bereich der Paketbranche - zur Aufzeichnung von Arbeitsaufnahme, Arbeitsende und Dauer der täglichen Arbeitszeit dient letztlich der Rechtssicherheit”, heißt es dazu in dem Entwurf. (dpa/sno)