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Schweiz und Großbritannien schließen neue Abkommen für Verkehr

17.12.2018 15:44 Uhr
Brexit
Bei einem ungeordneten Brexit tritt das neue Luftverkehrsabkommen der Schweiz mit Großbritannien am 30. März 2019 in Kraft
© Foto: Melinda Nagy/stock.adobe.com

Damit der Luft- und Landverkehr nach dem Brexit nicht ins Stocken gerät, haben die Regierungen der beiden Länder neue bilateralen Vereinbarungen unterzeichnet und sichern damit die bestehenden Rechte weiterhin.

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Zürich. Die Schweiz und das Vereinigte Königreich (UK) behalten die bestehenden Regelungen zum Luft- und Landverkehr auch nach dem Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union lückenlos bei. Die Schweizer Bundesrätin Doris Leuthard und ihr britischer Amtskollege, Verkehrsminister Chris Grayling, haben am Montag in Zürich das dazu ausgehandelte Abkommen unterzeichnet. Das teilte das eidgenössische Departement für Verkehr mit. Bei dem neuen Luftverkehrsabkommen geht es um die gegenseitige Sicherung der bestehenden Rechte. Heute gibt es zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich vorwiegend ab Zürich, Genf und Basel rund 150 Flüge täglich. Angeflogen werden in UK 25 verschiedene Destinationen. Nach dem Austritt Großbritanniens aus der EU werden die geltenden bilateralen Abkommen der Schweiz mit der EU nicht mehr auf UK anwendbar sein.

Neues Abkommen für den Landverkehr

Am Freitag erfolgte zudem die Genehmigung eines Abkommens zum Landverkehr. Dieses garantiert, dass im Güterverkehr auf der Straße weiterhin auf eine Bewilligungspflicht für Fahrten zwischen den beiden Staaten verzichtet, der gegenseitige Zugang für Güter- und Personentransporte auf der Straße weitergeführt und der administrative Aufwand gering gehalten werden kann. Weiterhin nicht zulässig ist laut dem eidgenössischen Departement für Verkehr die Kabotage, also der Güter- oder Personentransport innerhalb des jeweils anderen Staates. Darüber hinaus verweist das Abkommen auf das nationale Recht beider Staaten, für die Schweiz also zum Beispiel auf das Nacht- und Sonntagsfahrverbot und das 40-Tonnen-Limit für Lastwagen. Da der Eisenbahnverkehr über internationale Abkommen bis auf weiteres genügend geregelt ist, brauche es hierzu keine zusätzlichen Absicherungen, hieß es. (ag)

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