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Schleswig-Holstein will Änderung der Mindestlohn-Regelungen

24.10.2017 08:45 Uhr
Schleswig-Holstein will Änderung der Mindestlohn-Regelungen
Die Landesregierung Schleswig-Holsteins hat eine Bundesratsinitiative zur Lockerung der Mindestlohn-Regelungen gestartet
© Foto: PhotoSG/Adobe Stock

Die schwarz-gelb-grüne Landesregierung in Kiel will bei der Dokumentationspflicht eine Unterscheidung zwischen Teilzeit- und Vollzeitkräften um den bürokratischen Aufwand für Unternehmen zu senken.

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Berlin/Kiel. Das Land Schleswig-Holstein hat dem Bundesrat einen Gesetzantrag zur Lockerung der Dokumentationspflicht im Mindestlohngesetz (MiLoG) vorgelegt. Man wolle die Arbeitszeiterfassung beim Mindestlohn für Teilzeitkräfte „handhabbarer und praxisnäher“ gestalten, um vor allem für kleine und mittlere Unternehmen den Bürokratieaufwand zu senken. Im MiLoG soll der Satz ergänzt werden: „Bei der Festlegung von Entgeltgrenzen ist die unterschiedliche Arbeitszeit von Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten zu berücksichtigen.“

Bisher sind lediglich enge Familienangehörige des Arbeitgebers und Arbeitnehmer, deren verstetigtes Monatsgehalt mehr als 2958 Euro (brutto) beträgt, von der Dokumentationspflicht ausgenommen. Zudem gilt die Dokumentationspflicht nicht für Arbeitnehmer, die in den letzten zwölf Monaten nachweislich mehr als 2000 Euro (brutto) pro Monat verdient haben.

Bei den Entgeltgrenzen für die Dokumentationspflicht gebe es aber keinen Unterschied zwischen Voll- und Teilzeit, kritisiert die schwarz-gelb-grüne Landesregierung von Schleswig-Holstein. „Dabei haben Teilzeitbeschäftigte aufgrund ihrer stundenreduzierten Arbeitszeit ein niedriges Monatseinkommen“, heißt es in der Begründung. Dadurch würden sie selbst bei einem Stunden-lohn, der deutlich über dem derzeitigen Mindestlohn von 8,84 Euro liegt, in der Regel nicht die gesetzlichen Schwellenwerte erreichen.

SPD gegen Bundesrats-Initiative

Die Sozialdemokraten hielten der Jamaika-Koalition in Kiel kürzlich vor, den Mindestlohn mit der Bundesratsinitiative zu „schleifen“. Der angestrebte Abbau der Dokumentationspflicht in einigen Mindestlohnbereichen, mit der die Zahlung überwacht werden soll, ist auch eine Forderung der CDU und FDP auf Bundesebene. „Sie wollen dem Mindestlohn ans Leder“, ereiferte sich SPD-Fraktionschef Ralf Stegner. Gerade Mitarbeiter in der Logistik, im Handel, in der Gastronomie sowie Frauen würden bald nicht mehr geschützt.

Der schleswig-holsteinischen Arbeitsminister Bernd Buchholz (FDP) konterte, es gehe lediglich darum, „absoluten Unsinn in der Dokumentation“ abzuschaffen. Zudem forderte er die SPD auf, „keinen Popanz aufzubauen“. Der CDU-Abgeordnete Lukas Kilian nannte den Redebeitrag des Oppositionsführers „eine kalkulierte Empörung am falschen Ort“. Die Jamaika-Regierung wolle den Mindestlohn keineswegs abschaffen, sondern lediglich „die Dokumentation dort abschaffen, wo klar ist, dass er gezahlt wird“.  (ag)

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