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Schienenverkehr: Schlechte Infrastruktur und fehlender Wettbewerb

09.08.2019 12:50 Uhr
Schienenverkehr: Schlechte Infrastruktur und fehlender Wettbewerb
Die Monopolkommission sieht massive Qualitätsprobleme beim Schienenverkehr (Symbolfoto)
© Foto: Friso Gentsch/dpa/picture-alliance

Die Monopolkommission hat in einem aktuellen Gutachten massive Qualitätsprobleme im Schienenverkehr festgestellt und vier Handlungsfelder für eine Verbesserung ausgemacht.

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Berlin. Die Monopolkommission weist in ihrem 7. Sektorgutachten mit dem Titel „Mehr Qualität und Wettbewerb auf die Schiene“ auf die massiven Qualitätsprobleme des Schienenverkehrs hin. Der Verkehrsträger sei vor allem durch seine „schlechte Infrastruktur und mangelnde Pünktlichkeit“ geprägt. Auch funktioniere der Wettbewerb nicht hinreichend. Um den Schienenverkehr zu stärken, seien nicht nur Investitionen in die Infrastruktur notwendig, sondern auch Änderungen am institutionellen Rahmen.

„Verursachergerechte Haftung, Qualitätsanreize in der Regulierung und mehr Wettbewerb im Schienenverkehr würden zu einer wesentlichen Verbesserung der Infrastrukturqualität und der Pünktlichkeit der Züge führen“, schreibt die Kommission weiter. Die Monopolkommission unterbreitet gleichzeitig Vorschläge, wie die Qualität des Schienenverkehrs verbessert werden kann. Insbesondere empfiehlt die Monopolkommission vier wesentliche Handlungsfelder:

  • Verursachergerechte Haftung für Verspätungen einführen: Verantwortliche müssten nach den Vorstellungen der Kommission für die von ihnen verursachten Verspätungen selbst aufkommen. Betroffen hiervon sei insbesondere der Infrastrukturbetreiber DB Netz. Mit Ausgleichszahlungen zwischen der DB Netz und den Eisenbahnverkehrsunternehmen könnten alle Marktakteure dazu bewegt werden, zu besserer Pünktlichkeit beizutragen.
  • Stärkere Qualitätsanreize zum Erhalt der Schieneninfrastruktur setzen: Die zweite Folgevereinbarung über die Finanzierung der bestehenden Schieneninfrastruktur zwischen dem Bund und der Deutschen Bahn, über die derzeit verhandelt wird, sollte dafür sorgen, dass der Einsatz der Finanzierungsmittel unter stärkeren Anreizen zur Qualitätsverbesserung erfolgt. Aktuell werden Zuschüsse des Bundes in die Schieneninfrastruktur pauschal an die DB Netz vergeben. Die Erfolgskontrolle erfolgt dabei anhand von vertraglich vereinbarten Qualitätskennzahlen, doch diese würden den qualitativen Zustand der Schieneninfrastruktur nur unzureichend abbilden. Damit besteht nach Feststellung der Kommission die Gefahr, dass Finanzierungsmittel durch die DB Netz nicht nach Kriterien eines nachhaltigen und wirtschaftlichen Infrastrukturerhalts eingesetzt werden. Aus diesem Grund sollten ergänzende Qualitätskennzahlen vereinbart werden, die den qualitativen Zustand der Schieneninfrastruktur präzise abbilden.
  • Wettbewerb stärken: Neben regulatorischen Maßnahmen zur Steigerung von Qualitätsanreizen setze vor allem ein funktionierender Wettbewerb den Eisenbahnverkehrsunternehmen eigene Anreize, die Qualität zu verbessern. Im deutschen Schienenverkehrsmarkt bestehen laut Kommission nach wie vor Wettbewerbsprobleme. Einer der Gründe seien nach wie vor hohe Trassenpreise für die Eisenbahnverkehrsunternehmen. Nach Empfehlungen der Kommission sollten sich die kalkulatorisch ermittelten Kapitalkosten der DB Netz an ihrem tatsächlichen Risiko orientieren. Dadurch könnten Kosten und damit auch die Trassenpreise effektiv und nachhaltig gesenkt werden.
  • Infrastruktur und Betrieb trennen: Ein funktionsfähiger Wettbewerb erfordere die Unabhängigkeit des Infrastrukturbetreibers, stellt die Monopolkommission eindeutig fest. Daher sollte die Trennung der Transportunternehmen von den Infrastrukturbetreibern der DB-Gruppe weiter vorangetrieben werden.

Der Bundesverband Spedition und Logistik (DSLV) erklärte, er unterstütze die Ergebnisse der Monopolkommission grundsätzlich. Der Wettbewerb, der sich seit der Bahnreform im Jahr 1994 positiv entwickelt hat, solle „weiter gefördert werden“. (tb)

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